2022 entstand durch Sozialbetrug ein Schaden von 14.121.501 Euro für den Steuerzahler – davon wurden 66,5 Prozent durch ausländische Staatsbürger verursacht.

Die Anzeigen in diesem Deliktsbereich sind damit im vergangenen Jahr gegenüber 2021 um insgesamt 27 Prozent zurückgegangen. Damals waren es noch 4346 Anzeigen, im vergangenen Jahr sank die Anzahl dann auf 3173. Die meisten Taten wurden in Wien verübt, teilten das Innen- und Finanzministerium am Montag mit.

Ausländische Täter stark überrepräsentiert

Von den insgesamt 14,1 Millionen Euro gingen 9,39 Millionen Euro auf die Bankkonten von ausländischen Tatverdächtigen, 4,73 Millionen Euro kassierten österreichische Staatsbürger illegal ab. Das Verhältnis änderte sich im vergangenen Jahr in Richtung der Inländer.

Im Jahr 2021 hatten sie noch einen Anteil von 29,26 Prozent, 2022 stieg der Anteil dann auf 33,5 Prozent. Gemessen am Bevölkerungsanteil sind ausländische Tatverdächtige stark überrepräsentiert. Bei einem Bevölkerungsanteil von 17,7 Prozent waren sie im Jahr 2022 für 66,5 Prozent der Sozialbetrugsdelikte verantwortlich.

Fast die Hälfte der Sozialbetrugs-Straftaten in Wien

Wien ist beim Sozialbetrug ein Hotspot: Auf eXXpress-Nachfrage gab das Innenministerium bekannt, dass “mit 1433 angezeigten Delikten fast die Hälfte der Taten in Wien verübt” wurde. Den Betrügern drohen bis zu zehn Jahre Haft: “Ihnen drohen bei strafrechtlichen Tatbeständen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, bei verwaltungsrechtlichen Tatbeständen werden bis zu 4000 Euro Strafe verhängt”.

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) sagte, dass die Aktion scharf, die man im Frühjahr 2022 gestartet habe, Wirkung gezeigt habe: “Durch hunderte Schwerpunktaktionen in ganz Österreich konnte der Missbrauch von Sozialleistungen wirksam bekämpft werden.” Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP): “Sozialleistungsbetrug schadet den ehrlich arbeitenden Steuerzahlern, daher ist die konstruktive behördenübergreifende Zusammenarbeit zwischen BMI und BMF von so wichtiger Bedeutung.”

Den beiden Ministerien zufolge wurden mehr als 50 verschiedene Modi Operandi registriert. Dazu gehörten die Erschleichung der Mindestsicherung trotz ausreichendem Vermögen, der Missbrauch von Pensionsleistungen durch die Vortäuschung eines Scheinwohnsitzes, der widerrechtliche Erhalt der Familienbeihilfe, verbotene Auslandsaufenthalte bei gleichzeitigem Bezug von Sozialleistungen und die Erschleichung der Grundversorgung mittels falscher Identitäten. Fast jeder angezeigte Fall wurde auch geklärt, die Aufklärungsquote lag bei 99,8 Prozent. Seit Dezember 2021 ist die Taskforce Sozialleistungsbetrug im Bundeskriminalamt installiert.