Ein verurteilter IS-Terrorist (21) muss neuerlich hinter Gitter. Am Freitagabend war er am Wiener Landesgericht verurteilt worden, weil er als Security-Mitarbeiter in der Impf- und Test-Straße im Austria Center Vienna (ACV) gegen deren Willen Sex mit einer Mitarbeiterin hatte. Das Gericht ging allerdings nicht – wie angeklagt – von einer Vergewaltigung aus, sondern sprach den Mann wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung (§ 205a StGB) schuldig. Der Angeklagte fasste dafür 18 Monate unbedingt aus.

Nach Rücksprache mit seiner Verteidigerin nahm der Mann die Strafe an. Auch die Staatsanwältin hatte keine Einwände, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Geschlechtsverkehr – gewollt oder nicht?

Der Fall ließ bereits im Vorfeld die Wogen hochgehen. Verblüffenderweise war es dem rechtskräftig abgeurteilten IS-Terroristen gelungen, ausgerechnet einen Job im Sicherheitsdienst in der größten Impf- und Test-Straße der Bundeshauptstadt zu ergattern. Drei weitere einschlägige Vorstrafen kamen erschwerend hinzu.

Am 5. Jänner 2022 hatte der Security die prozessgegenständliche Mitarbeiterin in der Impfstraße kennengelernt, mit der er sich nach der Arbeit verabredet hatte. Man traf sich in der Stadt, und ging später laut Anklage auf sein Drängen in ein Hotel. Am 6. Jänner wurde er festgenommen, weil er seine Kollegin mit Gewalt zur Duldung sexueller Handlungen gezwungen haben soll. Er behauptete vor Gericht, es sei zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr gekommen, wobei die Initiative von der jungen Frau ausgegangen sei. Deren Angaben wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt. Eine Kollegin, der sie von der Nacht im Hotel erzählt hatte, meinte am Freitag im Zeugenstand: “Ich glaube, dass sie es nicht gewollt, aber nichts gesagt hat.”

Gericht: Gegen den Willen der Frau, aber ohne Gewalt

Das Gericht kam nach ungewöhnlich langer Beratungszeit zum Schluss, dass sich der Angeklagte zwar keiner Vergewaltigung, aber einer Verletzung der sexuellen Integrität schuldig gemacht hatte. Er habe mit der Frau verkehrt, “obwohl Sie erkannt haben, dass sie es nicht wollte”, stellte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung fest. Und weiter: “Wir haben Ihnen geglaubt, dass Sie keine Gewalt ausgeübt haben und sie mitgemacht hat.” Allerdings habe die Frau “geweint und mehrmals gesagt, dass sie es nicht möchte”. Trotzdem habe der Mann weitergemacht.

Bereits mit 17 Jahren zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt

Der Mann war bereits im Juni 2017 in Wien wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation zu zweieinhalb Jahren Haft, davon zehn Monate unbedingt verurteilt worden. Ein für einen Jugendlichen – er war damals 17 Jahre alt – nicht unbeträchtliches Strafausmaß. Dem Urteil zufolge hatte er sich Ende Mai 2016 der radikalislamistischen Terror-Miliz “Islamischer Staat” (IS) angeschlossen und wollte in einem Terror-Camp in Syrien eine Kampfausbildung durchlaufen. Er wurde allerdings in der südanatolischen Grenzstadt Gaziantep von den türkischen Behörden aufgegriffen, an der Weiterreise gehindert und zurück nach Österreich geschickt. In Wien hatte er danach im Juli 2016 in einem Park elf- und zwölfjährige Buben angesprochen und für den IS zu rekrutieren versucht.

Nach Verbüßung seines unbedingten Strafteils wurde der Mann dann zwar nicht mehr mit der Begehung von terroristischen Straftaten auffällig. Er delinquierte aber weiterhin, zuletzt wurde er wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung verurteilt. Dessen ungeachtet fand er bei diesem Strafregister Beschäftigung bei einem Sicherheitsunternehmen und wurde – ohne Wissen des Austria Center Vienna (ACV) und des Wiener Arbeiter Samariter Bunds – in der größten Wiener Test- und Impfstraße als Sicherheitskraft eingesetzt.