Eine EU-Regelung trägt nicht unbedingt dazu bei, die Lage übersichtlicher zu machen. So steht bei Impfungen künftig “3/1” statt “3/3” bei Genesenen, die sich nach ihrer Corona-Infektion zwei Mal immunisieren haben lassen. Sie brauchen dazu ein neues Impfzertifikat für die App.

Bei Johnson-Geimpften heißt es nach der Zweitimpfung “2/1” und nach der Boosterimpfung “3/1”, auch sie müssen sich dazu ein neues Impfdokument über gesundheit.gv.at oder über eine Apotheke besorgen. Keine Änderungen gibt e bei nicht-infizierten Geboosterten, sie scheinen mit “3/3” auf.

Keine Zertifikate mehr

Gar kein Zertifikat gibt es für Personen, die sich zwei Mal haben impfen lassen und sich dann mit Corona infiziert haben, das Gesundheitsministerium wartet laut ORF auf eine “baldige Empfehlung der EU”. Für sie gibt es eine etwas umständliche Lösung: Sie dürfen ihr abgelaufenes “2/2”-Impferzertifikat vorzeigen und es ist gültig, wenn gleichzeitig ein Genesungszertifikat vorgewiesen werden kann, berichtet „Heute“.

Keine Zertifikate gibt für 235.000 doppelt Geimpfte. Weil ab sofort die Gültigkeitsdauer der zweiten Impfung von neun auf sechs Monate zurückgeschraubt wurde und sie sich keine Drittimpfung geholt haben, gelten sie nun als ungeimpft.

Der Grüne Pass