Nicht nur die Regierung, auch Arbeitgeber machen einmal mehr Ernst in Sachen Coronamaßnahmen: Nachdem – zumindest die Stadt Wien – die Pandemieregeln weiter verschärft hat und in den vergangenen Wochen Meldungen zur Kürzung bishin zur Streichung existentieller Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Mindestsicherung für Impfverweigerer für Aufruhr gesorgt haben (der eXXpress berichtete), steht nun eine mögliche 3-G-Regelung am Arbeitsplatz zur Debatte.

Und auch hier gehen die Wogen hoch: Während diese Regelung in Italien fix beschlossen ist (ab 15. Oktober dürfen Italiener nur mit “Grünem Pass” in die Arbeit) und den dortigen Wahlkampf anheizt, erhitzt der Gedanke daran hierzulande vor allem die Gemüter. Denn wie Arbeitsminister Martin Kocher selbst dazu sagt, werden die Konsequenzen für Impfverweigerer mit oder ohnemöglichen 3G-Regel am Arbeitsplatz “relativ streng” sein: “Mir ist es wichtig, Maßnahmen zu finden, damit wir gut durch den Winter kommen. Aber man muss sich hier natürlich Gedanken machen, was passiert, wenn jemand nicht getestet oder geimpft am Arbeitsplatz erscheint”, so der Arbeitsminister.

Harte Konsequenzen

“Man müsste entweder Urlaub nehmen oder würde die Entgeldfortzahlung nicht erhalten”, erklärt Kocher. “Deshalb ist es auch gut, über solche Dinge zu diskutieren, denn das hat auch Konsequenzen.” Einfach zu sagen, “3G am Arbeitsplatz, das machen wir jetzt“, sei nicht die Lösung. In letzter Konsequenz wäre sogar eine Kündigung möglich: “Man muss wissen, welche Konsequenzen das hat, und sich überlegen, wollen wir diese Konsequenzen auch.”

Dass diese Konsequenzen hart ausfallen würden, war bereits in der ersten Jahreshälfte klar – ein Rechtsexperte erklärte schon vor Inkrafttreten strengerer Regelungen am Arbeitsplatz am 19. Mai dieses Jahres, dass im schlimmsten Fall sogar mit Strafzahlungen bishin zu einer fristlosen Kündigung zu rechnen sei: “Bei Nichteinhaltung der Vorgaben riskiert der Arbeitnehmer neben einer Verwaltungsstrafe von bis zu 1.450 Euro den Verlust des Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber werde in der Regel “zu einer fristlosen Entlassung berechtigt sein”, so der Rechtsexperte.

Airlines und Gesundheitswesen bereits teilweise mit allgemeiner Impfpflicht

Im Gesundheitswesen aber auch in anderen Sparten mit intensivem Kontakt zu Menschen gelten bereits seit einiger Zeit strengere Regeln – viele Arbeitgeber verlangen bei Neueinstellung einen Impfnachweis, medizinisches Personal darf seinen Beruf beinahe ausschließlich nur noch im geimpften Status ausüben. Und auch die Airlines ziehen ihrem Personal die Daumenschrauben an: Impfverweigerer sehen dort einer Kündigung ins Gesicht, wenn sie sich nicht bis zu einer gewissen Frist immunisieren lassen – so unter anderem bei der US-amerikanischen Linie United Airlines oder auch der Lufthansa-Tochter (und damit “AUA-Schwester”) Swiss Air. (der eXXpress berichtete)