Der Mann war voll geständig und nahm das Urteil sofort an, ebenso die Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist somit rechtskräftig. Der Geistliche lebt seit dem Jahr 2010 in Österreich und hatte seither, aber auch schon davor, Kinderpornografie besessen. Er hatte die Bilder und Videos auf diversen Computern und Mobiltelefonen gespeichert. Die Daten wurden im August 2021 bei einer Razzia in den Privaträumen und im Büro des Priesters von der Polizei entdeckt und sichergestellt. Daraufhin wurde er von der Diözese Graz-Seckau beurlaubt.

Möglicherweise nicht mehr in der Seelsorge eingesetzt

“Wir verurteilen die hier benannten Handlungen jedenfalls auf das Schärfste”, so die Diözese Graz-Seckau in einer Stellungnahme. Das strafrechtliche Verfahren sei nunmehr die Basis für das folgende kirchenrechtliche Verfahren, das in der ausschließlichen Kompetenz der Glaubenskongregation in Rom liege.

Mögliche Strafen könnten sein, dass der Priester nicht mehr in der Seelsorge eingesetzt werden darf oder dass er eine beträchtliche Summe für eine wohltätige Organisation spenden muss. Die Höchststrafe ist die Entlassung aus dem Priesteramt. Der Priester bleibe suspendiert, bis es ein Urteil aus Rom gibt. Auf Basis dieses Urteils werde entschieden, wie es weitergeht.

(APA/red)