Die Staatsanwaltschaft Wien hat einen Strafantrag wegen Missbrauchs von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten sowie wegen eines Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz eingebracht. Konkret geht es beim zweiten Delikt, das Ramin Mirfakhrai vorgeworfen wird, um “Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht”, berichtet der “Standard”. Die Höchststrafe beträgt dafür maximal ein Jahr.

Der Wiener Anwalt M., für den die Unschuldsvermutung gilt, hatte bereits kurz nach Erscheinen des Ibiza-Videos vor mehr als drei Jahren seine Beteiligung am Ibiza-Video eingestanden. “Es handelte sich um ein zivilgesellschaftlich motiviertes Projekt, bei dem investigativjournalistische Wege beschritten wurden”, hieß es damals. Er habe Missstände aufdecken wollen, argumentierte der Anwalt damals, der mehrere Jahre in einer On-Off-Beziehung mit einer bekannten TV-Moderatorin lebte, die eine Involvierung in den Ibiza-Krimi stets bestritten hat.

Gegen Mirfakhrai war zuvor von der Staatsanwaltschaft wegen Täuschung ermittelt worden – “zum Nachteil von Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus”. Der Anwalt hatte die aus dem Video bekannte vermeintliche Oligarchennichte mit Ex-FPÖ-Klubchef Gudenus bekanntgemacht. Diese hatte vorgegeben, dass sie eine Liegenschaft von Gudenus kaufen möchte. Dieses Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft ebenso eingestellt wie Ermittlungen wegen Urkundenfälschung.

Erst vergangene Woche hatte die Staatsanwaltschaft Wien bestätigt, dass das Verfahren gegen den zweiten Drahtzieher des Ibiza-Videos Julian Hessenthaler eingestellt wurde. Hessenthaler befindet sich aber im Gefängnis: Er wurde Ende März unter anderem wegen Kokainhandels nicht rechtskräftig zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Davor saß Hessenthaler auch schon seit Dezember 2020 in Deutschland in Auslieferungshaft sowie seit März 2021 in U-Haft in Österreich. Beides wird ihm auf die Strafhöhe angerechnet. Ende Mai berichteten der eXXpress und die eu-infothek.com exklusiv von neuerlichen Ermittlungen gegen Hessenthaler wegen eines weiteren Drogendelikts.

Bei den Ermittlungen gegen die vermeintliche Oligarchennichte gab es eine Teileinstellung zum Vorwurf der Täuschung. Der Rest des Verfahrens ist abgebrochen: Sollten die Behörden des Lockvogels habhaft werden, könnten diese Teile aber wiederaufgenommen werden.

Das Video war im Sommer 2017 entstanden. Die Veröffentlichung der Aufnahmen im Mai 2019 führte zu den Rücktritten des damaligen Vizekanzlers Strache und des FPÖ-Klubchefs Gudenus sowie in weiterer Folge zum Aus der türkis-blauen Bundesregierung.

Damals noch viel Spaß beim Opernball: Ramin Mirfakhrai (46)

Irritierend: Auf Handy-Auswertung jahrelang verzichtet

Für viele Österreicher war auch irritierend, dass das Mobiltelefon des sogenannten Ibiza-Anwalts jahrelang nicht ausgewertet worden ist: Während die Staatsanwaltschaft bei HC Strache, Thomas Schmid, etc. sehr schnell mit der Datenauswertung war, und diese Inhalte dann auch sehr rasch irgendwie an gewisse Medien gegangen sind, blieb das Handy des Ibiza-Krimi-Mittäters verschlossen. Das Argument: Ramin Mirfakhrai sei ja Anwalt und hätte auf seinem Mobiltelefon auch Vertrauliches, dessen Veröffentlichung seinen Mandanten schaden könnte.

Interessant wird auch die Berichterstattung über den Prozess in manchen Medien: So war der Rechtsanwalt jahrelang ja mit einem TV-Starlet liiert, das eine TV-Talkrunde moderiert.