Ein “Zuckerl“ fürs Bankkonto kann der Langzeit-Krzarbeits-Bonus bringen, der ab 11. April beantragt werden kann. Unterstützt werden sollen alle Personen, die Langzeit – also mindestens zehn Monate – in Kurzarbeit waren und darüber hinaus im Dezember 2021 mindestens einen Tag und deren sozialversicherungsrechtliche Beitragsgrundlage höchstens 2775 Euro beträgt.

Mehrere Branchen betroffen

Der Bonus für Langzeit-Kurzarbeit betrifft vor allem die Branchen Gastro, Luftfahrt und Freizeit. Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) freut sich, Betroffene mit dem Bonus unterstützen zu können. “Besonders im Gastgewerbe, in der Luftfahrt, im Bereich Sport und Freizeit, sowie in Kultureinrichtungen tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren während der Pandemie sehr lange in Kurzarbeit. Dadurch waren diese Menschen von entsprechenden Einbußen beim Einkommen betroffen. Mit der Auszahlung des von der Bundesregierung beschlossenen Bonus verfolgen wir ein Ziel: Personen, die von der pandemiebedingten Kurzarbeit besonders betroffen waren, sollen entlastet werden. Es ist mir ein Anliegen, dass wir so gewissermaßen einen Ausgleich herstellen, da die betroffenen Personen unverschuldet lange ein geringeres Einkommen hatten”, so Kocher in einer Aussendung.

Im Dezember 2021 mindestens ein Tag Kurzarbeit

Spannend bei den Vorraussetzungen für den Erhalt des langzeit-Kurzarbeitsbonus ist, dass Betroffene im Dezember des vergangenen Jahres mindestens ein Tag in Kurzarbeit gewesen sein müssen. Das Bundesministerium für Arbeit begründet dies auf seiner Website mit dem Lockdown. „Es wird angenommen, dass Beschäftigte, deren Dienstgeber während des Lockdowns im November und Dezember 2021 keine Kurzarbeit beantragen mussten, auch in den kommenden Monaten weniger oft in Kurzarbeit sein werden. Bei der Festlegung der Bestimmungen zum Langzeit-Kurzarbeits-Bonus waren die Sozialpartner, also auch die gesetzliche Interessensvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, maßgeblich eingebunden“, so das Bundesministerium auf seiner Website.

Beantragung möglich bis Ende des Jahres

Der Langzeit-Kurzarbeits-Bonus kann ab dem 11. April bis zum 31. Dezember 2022 beantragt werden. Die Antragstellung ist auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit möglich. Zunächst erfolgt diese über einen authentifizierten elektronischen Weg. Ab Juni soll der Antrag dann auch per Post möglich sein. Die Antragstellung muss jedenfalls persönlich erfolgen. Der Bonus in Höhe von 500 Euro wird direkt aufs Konto überwiesen.

Diese Vorraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Langzeit-Kurzarbeits-Bonus zu erhalten:

— Mindestens zehn Monate Kurzarbeit zwischen 1. März 2020 und 30. November 2021

— Mindestens ein Tag Kurzarbeit im Dezember 2021

— Sozialversicherungsrechtliche Beitragsgrundlage im Dezember 2021 maximal 2775 Euro