Laut Gerichtssprecherin Christina Salzborn soll das Urteil am 22. Dezember gesprochen werden. Wenige Tage vor der Tat hat die Getötete – eine Krankenschwester – ihre Beziehung, die 15 Jahre lang dauerte endgültig beendet. Das verkraftete der Bierwirt nicht. Am 29. April tauchte er schließlich mit einer Waffe vor ihrer Wohnung auf. Zu diesem Zeitpunkt hielt sich neben der Frau ein Nachbar und dessen Tochter (13) in der Wohnung auf. In Gegenwart der beiden soll er der Frau zunächst in den Oberschenkel und dann in den Kopf geschossen haben.

Laut Anklage forderte er anschließend den Nachbarn auf, die Wohnung zu verlassen und seine eigene, seiner Beziehung mit dem Opfer entstammende Tochter, die zu diesem Zeitpunkt im Hof spielte, zu adoptieren. Er werde “in 20 Jahren rauskommen” (gemeint: aus dem Gefängnis, Anm.), dann wolle er sie sehen. Vor der Tat erlangte der Angeklagte traurige Berühmtheit, als dieser einen Rechtsstreit mit der grünen Klubobfrau Sigi Maurer anzettelte. Seit dieser Zeit soll auch sein Alkohol- und Drogenkonsum zugenommen haben, was in der Beziehung mit seiner Freundin zu massiven Problemen führte.

Brenzliger Vorfall eine Woche vor der Tat

Etwa eine Woche vor den tödlichen Schüssen – die Frau erlag trotz rascher Hilfe in einem Spital ihren Verletzungen – war es bereits zu einem brenzligen Zwischenfall in der Wohnung der Ex-Freundin gekommen. Der Bierwirt verhielt sich der Familie der Frau gegenüber derart ungehörig, dass der Vater den Mann aus den Räumlichkeiten warf. Darauf soll er eine Schusswaffe gezogen, repetiert, das Schießeisen auf den Schwiegervater gerichtet und über dessen Kopf in den Türstock gefeuert haben. Deswegen wurde zwar keine Anzeige erstattet, jedoch wollte die Krankenschwester nun definitiv nichts mehr mit dem Gastronomen zu tun haben.

Es tue seinem Mandanten furchtbar leid, hatte sein Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger anlässlich der Anklageerhebung Ende Oktober im Gespräch mit der APA erklärt. Der Bierwirt habe die Tat “im Zustand voller Berauschung” begangen und sei deshalb nicht schuldfähig, sagte Arbacher-Stöger.

Staatsanwaltschaft beantragte Unterbringung in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher

Die Anklagebehörde schließt eine Straftat auf Basis der gutachterlichen Feststellungen des Psychiaters allerdings aus. Nun drohen ihm zusätzlich zur Verurteilung wegen Mordes zehn bis 20 Jahre Haft – oder lebenslang. Die Staatsanwaltschaft hat darüber hinaus die Unterbringung des Angeklagten in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.

Ausschlaggebend dafür sind die gutachterlichen Feststellungen des psychiatrischen Sachverständigen Siegfried Schranz. Der bescheinigt dem Bierwirt zwar Zurechnungsfähigkeit im Tatzeitpunkt, kommt aber zum Schluss, dass dieser eine psychische Störung aufweist, die einer seelisch-geistigen Abnormität höheren Grades gleichkommt, welche ursächlich für die Bluttat war. In dem Gutachten ist von einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit vorwiegend emotional instabilen, impulsiven, dependenten und dissozialen Anteilen die Rede. Zudem soll der regelmäßige Konsum von Benzodiazepinen, Alkohol und Kokain beim Angeklagten Verhaltensstörungen bewirkt haben.