Die Verordnung ist in Berlin an diesem Freitag bereits beschlossen worden: Ab diesem Sonntag müssen alle Menschen ab zwölf Jahren bei ihrer Einreise nach Deutschland nachweisen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist – also mit dem Nachweis einer Impfung, einem Nachweis als Genesener oder einem negativen Testergebnis. Diese Vorgabe existierte schon für alle Flugpassagiere. Künftig gilt dies für alle Verkehrsmittel, also auch bei Einreisen per Auto oder Bahn.

Und der deutsche Innenminister Horst Seehofer befahl dazu strenge “stichprobenartige Kontrollen” auf den Autobahnen – was wiederum jetzt viele eXXpress-Leser verunsichert: Sie fragten in der Redaktion nach, ob die neuen deutschen Anti-Corona-Regeln nun auch für die Fahrten über das “Deutsche Eck” gelten würden.

Fazit nach mehreren Stunden der Nachfrage beim Außenamt in Wien (“Wir wissen das nicht”) und der deutschen Botschaft in Wien (kein Rückruf, kein Antwort-Mail): Beim ÖAMTC wird informiert. Die Auskunft: Sonderregelungen sieht die Verordnung unter anderem für berufliche Grenzpendler und Kurzreisen im Grenzverkehr mit weniger als 24 Stunden Aufenthalt vor. Für Grenzgänger und Grenzpendler gilt die Nachweispflicht nur bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet, einem Virusvariantengebiet oder auf dem Luftweg.

Und noch eine Zusatzinfo liefert die ÖAMTC-Kommunikation im Telefonat mit dem eXXpress mit: “Wer zu seinem Zweitwohnsitz oder zu einem Hotel über Deutschland fährt, sollte einen Nachweis, also einen Meldezettel oder eine Buchungsbestätigung mitführen.” Wer einen Nachweis für seine vollständig abgeschlossen Impfung mit sich führt, muss bei den Polizeikontrollen keinen Test-Nachweis vorzeigen.

Eine Frage stellt sich ohnehin: Wollen die deutschen Behörden und die deutsche Bundesregierung tatsächlich an einem der Hauptreise-Wochenenden mit Corona-Kontrollen Mega-Staus bei den Autobahn-Grenzübergängen verursachen?