Die jüngsten Details um Ibrahim A. (33), der im Regionalzug “RE 70” zwischen Kiel und Hamburg ein junges Liebespaar niederstach und tötete, machen immer sprachloser: Jetzt wurde durch Aussagen des deutschen Bundesjustizministers Marco Buschmann (FDP) bekannt, dass der staatenlose Palästinenser wegen seiner zahlreichen Vorstrafen abgeschoben werden sollte. Aber: Voraussetzung hierfür ist eine (letzte) Anhörung des Asylwerbers. Die fiel aus, weil ihn die Behörden weder an seiner Meldeadresse noch sonst wo fanden – dabei saß Ibrahim A. ganz in der Nähe in einer Justizanstalt wegen anderer Delikte in U-Haft. Mehr staatlichen Zugriff gibt es eigentlich nicht.

Wie vom eXXpress mehrfach berichtet, lief Ibrahim A. sechs Tage nach seiner Entlassung aus der U-Haft im Regionalzug Amok. In Brokstedt stach er wahllos auf Fahrgäste ein, tötete ein junges Pärchen (17 und 19). Schon früh zeichnete sich in der Causa ein Behördenversagen ab, weil im Asylverfahren die linke Hand mal wieder nicht wusste, was die rechte gerade tut.

Den Gipfel des Unvermögens lieferte jetzt der deutsche Justizminister persönlich. Vor Journalisten beichtete er die größte Panne in dem Verfahren. Als der Palästinenser zur Abschiebung anstand, wusste niemand mehr, wo er sich aufhält. Dabei war er unter staatlichem Verschluss in einer Zelle. Statt ihn dort aufzusuchen, wurde er vor den Morden auf freien Fuß gesetzt. Selbst sein eigener Verteidiger war völlig perplex.

Justizminister will Missstände jetzt abstellen

Minister Buschmann entsetzt: “Das kann doch nicht sein, dass einem, der sich mit seiner Gefährlichkeit regelrecht gebrüstet hat, eine Untersuchungshaft auch noch zum Vorteil gereicht.” Der Politiker will die Missstände jetzt abstellen und das Abschiebeverfahren in Deutschland abkürzen.