Ein Asylsuchender aus Mali sowie ein bereits als schutzberechtigt anerkannter Mann aus Somalia waren über Italien nach Deutschland gekommen. Dort hat, mit Verweis auf die Zuständigkeit der italienischen Behörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die Asylanträge der Männer abgelehnt und eine Rückführung nach Italien verfügt. Dagegen haben beide geklagt.

Das Gericht befand, dass den Schutzsuchenden in Italien extreme materielle Not drohe. „Beide Kläger haben für den Fall ihrer Rückkehr nach Italien keinen Zugang zu einer Aufnahmeeinrichtung und einer damit verbundenen Versorgung. Ihnen steht in Italien kein Recht mehr auf Unterbringung zu“, heißt es in der Begründung des Gerichts. Zudem hätten die beiden Männer bei der derzeitigen Arbeitsmarkt- und Wirtschaftslage in Italien keine Chance auf Arbeit.

Griechenland soll für Flüchtlinge ebenfalls kein gutes Pflaster sein

Bereits im Jänner hatten deutsche Gerichte Rücküberstellungen nach Griechenland durch das Bamf aus vergleichbaren Gründen untersagt. Dort würde den Betroffenen ebenfalls Obdachlosigkeit und materielle Not drohen, so die Begründung der Oberverwaltungsgerichte in Münster und im niedersächsischen Lüneburg von Januar und April.

Griechenland hat heuer bereits Tausende anerkannte Flüchtlinge nach Deutschland weiterreisen lassen. Die Bundesregierung und insbesondere Innenminister Horst Seehofer zeigen sich diesbezüglich besorgt. Man habe Athen „sehr deutlich kommuniziert“, dass von den griechischen Behörden „die Erfüllung von Mindeststandards“ für Flüchtlinge erwartet werde, hieß es bereits im April.