Die polizeiliche Kriminalstatistik des Innenministeriums gibt Auskunft über die Gesamtzahl der Tatverdächtigen bestimmter Straftaten und differenziert zwischen “Inländern” und “Fremden”. Als Fremde definiert sind Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Anlassbezogen liegt der Fokus in diesem Faktencheck auf den Delikten Mord (§ 75), Vergewaltigung (§ 201) und Sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person (§ 205).

Mord und Vergewaltigung: Afghanen überrepräsentiert

Betrachtet man die reinen Zahlen, so wurden im Jahr 2020 insgesamt 867 Menschen in Österreich der Vergewaltigung verdächtigt. Darunter waren 499 Inländer und 47 Afghanen. Letztere machten also 5,4 Prozent der Tatverdächtigen aus und Inländer 57,6 Prozent. Dadurch dass Afghanen aber nur rund 0,5 Prozent (6) der in Österreich lebenden Bevölkerung ausmachen, zeigt sich, dass diese in dem Bereich überrepräsentiert sind. Ein ähnliches Ergebnis trifft auf das Jahr 2019 zu: Insgesamt gab es bei Vergewaltigungen 874 Tatverdächtige, 521 davon waren Inländer, 59 Afghanen. Afghanische Staatsbürger machten 6,8 Prozent der Tatverdächtigen aus, Inländer 60 Prozent.

Beim Tatbestand Mord gab es 2020 insgesamt 47 Tatverdächtige. 31 davon waren Inländer und vier Afghanen, teilte das Innenministerium auf Anfrage mit. Afghanische Staatsbürger machten also bei Morden 8,5 Prozent aller Tatverdächtigen aus, Inländer 66 Prozent. Es zeigt sich also auch hier, dass sie erheblich überrepräsentiert sind. So auch 2019: Insgesamt gab es 77 Tatverdächtige, 30 davon waren Inländer und sechs Afghanen. Afghanen waren mit 7,8 Prozent vertreten und Österreicher mit 39 Prozent.

Bezüglich § 205, Sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person, gab es im Jahr 2020 insgesamt 214 Tatverdächtige, 147 waren Inländer und neun Afghanen. Afghanische Staatsbürger waren also mit 4,2 Prozent vertreten und Inländer mit 69 Prozent. 2019 waren es insgesamt 201 Tatverdächtige, 151 Inländer und sieben Afghanen. Afghanen machten also 3,5 Prozent aus und Inländer 75 Prozent.

Vergewaltigung: Einer von 10.000 Österreichern straffällig, aber einer von 1000 Afghanen

Hochgerechnet auf die in Österreich lebende Bevölkerung (7) lässt sich feststellen, dass im Jahr 2020 grob einer von 10.000 in Österreich lebenden Österreichern tatverdächtig in Bezug auf eine Vergewaltigung war, aber einer von 1.000 der in Österreich lebenden afghanischen Staatsbürger. Im Jahr 2019 verhält es sich ähnlich. Auch beim Tatbestand Mord waren 2020 im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung deutlich weniger Österreicher tatverdächtig als Afghanen, 2019 ebenso. In Bezug auf Missbrauch einer wehrlosen Person zeigt sich, dass 2020 zwei von 100.000 in Österreich lebenden Österreichern tatverdächtig waren, aber zwei von 10.000 Afghanen. Im Jahr 2019 ist es genau gleich. Es gilt zu beachten, dass es sich hier teilweise um sehr kleine Fallzahlen handelt.