Die Forderung im Detail: Im Inland geborene Kinder sollen nach fünf Jahren leichter die Staatsbürgerschaft erhalten können, wenn sich zumindest ein Elternteil rechtmäßig im Land aufhält. Dasselbe soll für Kinder gelten, die die Hälfte der Schulpflicht im Inland absolviert haben. Zudem sollen die Verfahren beschleunigt und die Kosten gesenkt werden.

Leichteres Wählen soll ermöglicht werden

Das solle vor allem aus demographischen Gründen erfolgen, heißt es vonseiten der AK. Hintergrund: 30 Prozent der Wiener im wahlfähigen Alter haben keine österreichische Staatsbürgerschaft. Bei den Einwohnern unter 40 Jahren sind es sogar 40 Prozent!

Diesen Menschen wolle man „die Teilhabe an demokratischen Prozessen“ gewähren – sprich die Jugendlichen sollen leichter wählen können! Unter den jungen Menschen ohne Staatsbürgerschaft seien überdurchschnittlich viele junge Menschen, die bereits in Österreich geboren wurden.

Finanzielle Hürden für Einbürgerung

Dass sich die jungen Menschen nicht für die Staatsbürgerschaft ihres Wohnlandes interessieren, hängt laut AK mit „finanziellen Hürden“ zusammen. Um sich einbürgern zu lassen, muss man in Österreich ein frei verfügbares Einkommen – plus Wohn- oder Kreditkosten – von 1030 Euro vorweisen können.