Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) begründete Montagabend im ZiB2-Interview die verspätete Übermittlung der Daten an den Ibiza-Ausschuss mit deren Sensibilität: Der Aktenlieferungsantrag des Ausschusses sei so weitgefasst gewesen, dass er selbst Geschäftsgeheimnisse Dritter und Krankenstanddaten von Parlamentsmitarbeitern bekannt geben musste. Der U-Ausschuss habe ganze Emailpostfächer verlangt, mit zahlreichen Daten, die nichts mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun haben, erklärte Blümel. Deshalb habe sich auch die Lieferung so sehr verzögert.

Sensible Vorgangsweise aus Rücksicht auf Rechte der Mitarbeiter

Gleichzeitig entschuldigte sich Blümel für den entstandenen Eindruck, wonach er als Minister die Verfassung zu wenig achte. Als “überzeugter Demokrat und Patriot” fühle er sich “der Verfassung und den Institutionen zutiefst verpflichtet”, unterstrich er gleich in seinem Eingangsstatement. “Wenn ein anderer Eindruck entstanden ist, tut es mir leid. Dafür möchte ich mich aufrichtig entschuldigen”. Er habe sensibel vorgehen wollen, um alle Rechte der von der Preisgabe der Daten betroffenen Mitarbeiter zu wahren, erklärte der Finanzminister. Dies sei auch der Grund für die hohe Geheimhaltungsstufe bei den verspätet übermittelten Akten gewesen.

Finanzminister Blümel hatte die vom U-Ausschuss geforderten Unterlagen erst nach einem Exekutionsantrag des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) geliefert, wofür er öffentlich scharf kritisiert wurde. Nicht minder erbost zeigte sich die Opposition darüber, dass Blümel danach die Akte nur in Papierform, und nicht digital, aushändigte und mit Geheimhaltungsstufe 3 klassifizierte, was ihre Durchsicht erheblich erschwert. Entsprechend heftig verlief der Schlagabtausch mit ORF-Moderator Armin Wolf, der sich erwartungsgemäß angriffig zeigte.

Armin Wolf zeigte sich erwartungsgemäß angriffig und hakte bei einzelnen Fragen mehrfach nachScreenshot/ORF

Blümel erklärte sich bereit, mit den Abgeordneten über eine Herabstufung der Geheimhaltungsstufe der gelieferten Akten zu sprechen und diese auch noch elektronisch zu liefern. Er verwies dabei auf das noch immer stehende Schlichtungsangebot, das er über Wolfgang Peschorn, Chef der Finanzprokuratur, an die Abgeordneten im U-Ausschuss gerichtet habe.

Einen Verfassungsbruch, wie ihn die Opposition ortet, sieht Blümel nicht. Dass der Verfassungsgerichtshof am Ende gegen das Ressort entschieden habe, kommentierte der Finanzminister mit den Worten: “Im Nachhinein ist man immer klüger.”

Vorwürfe "sehr unangenehm", aber "nichts dran"

Einzelne Fragen von Armin Wolf wollte Blümel nicht beantworten. So wollte er etwa nichts zur von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) angedachten Aufhebung der Wahrheitspflicht im U-Ausschuss sagen, da er den Vorschlag im Detail nicht kenne. Er habe aber den Eindruck, dass es nicht allen Abgeordneten um Aufklärung gehe. “Hier wird auch viel politisches Kleingeld gewechselt.”

Auf die wiederholte Nachfrage von Armin Wolf, ob ein Minister, gegen den Anklage erhoben werde, im Amt bleiben solle, ging Blümel ebenfalls nicht ein. Zwar seien die Vorwürfe “wirklich sehr unangenehm”, nur sei eben “nichts dran”. Deshalb werde es auch nicht zur Anklage komme, da er eben wisse, “dass an den Vorgängen nichts dran ist”, unterstrich der Minister dabei mehrfach.

Im Streit mit der Opposition um die Aktenlieferungen hat Nationalratspräsident Sobotka in der Zwischenzeit einen Vermittlungsversuch gestartet. Er hat die Parteienvertreter zu einer “Fraktionsführer-Besprechung” am Mittwoch geladen. Auch Vertreter des Finanzministeriums sollen dabei sein. Ziel des Treffens sei es, über die von der Opposition kritisierte hohe Klassifizierung zu sprechen.