So sei der Mann im Januar dieses Jahres mit Mitbewohnern und Verwaltern der Obdachlosenunterkunft, in der er wohnte, in einen Streit geraten. Damals bedrohte er sie mit einem Küchenmesser. Gegen ihn sei deshalb wegen Bedrohung und Beleidigung ermittelt worden. Außerdem sei er vorübergehend in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen worden, berichtet „Welt“.

Bis März 2021 sei zudem ein Hinweis eines anderen Bewohners geprüft worden. Der Somalier habe ihm gegenüber damit geprahlt, dass er als Zwölfjähriger in Somalia Straftaten begangen habe. Die Prüfung sei eingestellt worden, da sich die Behauptung nicht habe verifizieren lassen.

„Allahu Akbar“ - deutsche SPD-Politikerin Chebli sieht in dem Ruf auch „Positives“Screenshot: Twitter

Im Juni 2021 stellte sich der subsidiär Schutzberechtigte Somalier vor ein Auto, zwang es zum Stoppen und stirg auf der Beifahrerseite ein! Nach diesem Vorfall sei er erneut in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen,wo er aber nach einem Tag bereits wieder entlassen wurde. Die Ärzte seien zu dem Schluss gekommen, dass es „keine Fremd- und keine Selbstgefährlicheit“ gebe. Schließlich sei er ja bei keinem der Vorfälle wirklich gewalttätig geworden.

Laut Ermittlern hörte ein Kaufhausdetektiv, wie der Mann während der Tat „Allahu Akbar“ rief. Auch gegenüber Beamten seien die Wörter „Allahu Akbar“ und „Dschihad“ gefallen.