Still, und ohne viel Aufsehen erregen zu wollen, hat die Regierung jetzt die aktuelle Vorlage für die Vollstreckung der geplanten Impfpflicht fertiggestellt. Konkret handelt es sich dabei um eine entsprechende Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetz.

Der Gesetzestext, der bereits den dafür vorgesehenen Parlamentsausschuss passiert hat und nur mit den Gegenstimmen der FPÖ bereits von ÖVP, SPÖ, den Grünen und NEOS abgesegnet worden ist, liegt dem eXXpress vor.

Demnach muss jeder, der sich trotz Aufforderung weigert, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen, 2000 Euro Geldstrafe zahlen. Doch bei einer Einmal-Zahlung wird es nicht bleiben: Jeder Verstoß wird neuerlich mit 2000 Euro geahndet – also wie bei Verstößen gegen das Tempolimit. Und: Wer sich weigert, sich impfen zu lassen und auch die Strafen zu bezahlen, soll in Beugehaft genommen werden.

Die Kosten für die Haft der Impfgegner sei "von den Verpflichteten einzutreiben".

Betroffene müssen Haftkosten selbst tragen

Und analog zu den Geldstrafen kann sich auch hier die Dauer im Wiederholungsfall summieren: Während anfänglich eine Haftstrafe von bis zu vier Wochen möglich ist, plant die Regierung die Maximaldauer auf ein Jahr (!) auszudehnen.

Besonders brisant: Anders als bei anderen Häftlingen kommt nicht die öffentliche Hand dafür auf, sondern der Betroffene muss seine anfallenden Kosten in dieser Zeit selbst übernehmen. Also der Täter muss auch für seine Verpflegung und Zelle bezahlen.

Weiterer interessanter Passus im Gesetzestext: Die “Häftlinge sind in Hafträumen anzuhalten”, die getrennt von Häftlingen sind, “die nach anderen Bestimmungen als nach diesem Bundesgesetz angehalten werden”. Somit sollen nach dieser Gesetzesnovelle offenbar eigene Gefängnis-Etagen oder Gefängnis-Bauten für Impfgegner entstehen.

2000 € Geldstrafe - und Haft, wenn "dies nicht zum Zweck außer Verhältnis steht" . . .

Neues Gesetz soll 2022 in Kraft treten

Am 2. Dezember hat der Verfassungsausschuss der Vorlage bereits grünes Licht gegeben – ohne dass der Inhalt zuvor noch einmal öffentlich zur Debatte stand.

Die Regelung soll in wenigen Wochen im Jahr 2022 in Kraft treten. Änderungen wären noch möglich – doch unter den Abgeordneten der Regierungsparteien gab es keinerlei Kritik daran, wie Auszüge aus dem Protokoll der Ausschuss-Sitzung zeigen, die dem eXXpress vorliegen.

Aus dem neuen Gesetzestext: Haftprüfungen für Impfgegner nach vier Monaten, dann alle vier Wochen.

Was die Abgeordneten im Parlamentsausschuss dazu sagten

Wir veröffentlichen hier die Original-Mitschrift aus dem Parlamentsausschuss:

Im Novellenvorschlag (1176 d.B.) wird eine höchstzulässige Gesamtdauer der Beugehaft von einem Jahr festgelegt. Zudem sieht er ein Rechtsmittel nach dem Vorbild der Schubhaftbeschwerde vor, erweitert also den Rechtsschutz. Grundsätzlich sei die Vollstreckung der Beugehaft in Österreich die Ausnahme, wird in den Erklärungen betont. Üblicherweise finde man mit Geldstrafen als Beugemittel das Auslangen.

In der Ausschusssitzung betonte Friedrich Ofenauer (ÖVP), dass die Beugehaft als letztes Mittel zu verstehen sei, die ausschließlich dann zur Anwendung komme, wenn durch Geldstrafen dem Rechtsstaat nicht zum Durchbruch verholfen werden könne.

Die Grünen-Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer unterstrich, dass ein Staat nur so stark sei, wie seine Möglichkeiten, Entscheidungen durchzusetzen. Sie wies auf einen eingebauten Rechtsschutzmechanismus hin, durch den die Rechtmäßigkeit der Haft laufend überprüft werde.

Johannes Margreiter (NEOS) signalisierte seine Zustimmung und führte weiter aus, dass es dabei nicht um klassische Gesetzesübertretungen gehe, sondern um individuelle Fälle, wenn beispielsweise einem Bescheid über eine zu erfolgende Handlung nicht Folge geleistet werde.

Christian Drobits (SPÖ) hob besonders die Beschränkung der Haft auf ein Jahr positiv hervor.

Kritischere Töne schlugen die Freiheitlichen an. Susanne Fürst (FPÖ) sprach die laufende Debatte zur Impfpflicht an, durch die das Thema besondere Brisanz erhalte. Laut ihr sei nicht auszuschließen, dass eine Beugehaft speziell bei Impfunwilligen bald massenhaft zur Anwendung kommen könne. Dies müsse klar ausgeschlossen werden.

Darüber gebe es bereits einen politischen Konsens, erwiderte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler. Man wolle die Menschen zum Impfen bewegen und nicht einsperren, was auch im Materiengesetz festgehalten werden könne. Die verwaltungsrechtliche Möglichkeit, ein gewünschtes Verhalten durchzusetzen, müsse aber gewährleistet sein, damit die Rechtsordnung ihre Glaubwürdigkeit bewahre, so Edtstadler.

Die Regierungsvorlage wurde mehrheitlich, ohne die Stimmen der FPÖ, angenommen.

Aus der Novelle des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes: "... Haft bis zur Gesamtdauer von einem Jahr"

Halten Sie die Strafen für verhältnismäßig?