So viel ist klar: Einen neuen flächendeckenden Lockdown soll es in Österreich nicht mehr geben. Das verkündete Bundeskanzler Sebastian Kurz am Montagabend im Sommergespräch und ließ doch mit einer Aussage aufhorchen: Sollte sich die Situation in den Intensivstationen neuerlich zuspitzen, schließt er Beschränkungen für ungeimpfte Personen nicht aus. Jetzt rätseln alle: Ein Lockdown nur für Ungeimpfte – wie soll das in der Praxis funktionieren?

Viele offene Fragen

Der Kontrollaufwand wäre jedenfalls enorm: Schon jetzt haben die Behörden Probleme, die Einhaltung der 3G-Regel überall zu überprüfen. Wer soll also kontrollieren, ob tatsächlich alle Ungeimpften zuhause bleiben? Die Security vor dem Supermarkt? Die Polizei? Und selbst wenn sich alle daran halten würden: Was hätte das für Konsequenzen für ihren Alltag? Schüler müssten dann in den Heimunterricht wechseln, Arbeitnehmer wieder ins Homeoffice. Fair scheint das aber nicht: Geimpfte müssen also jeden Tag persönlich erscheinen, während Impf-Verweigerer von zuhause aus arbeiten dürfen – falls das in ihrer Branche überhaupt möglich ist. Wird ihnen dann der Lohn gekürzt? Oder stellen Arbeitgeber bald nur noch vakzinierte Personen ein, weil deren Ausfall-Risiko geringer ist? Und was ist mit den Genesenen?

Bundeskanzler Sebastian Kurz im ORF-SommergesprächAPA/HANS PUNZ

Antworten auf all diese Fragen bleibt die Bundesregierung bislang schuldig, was Zweifel nährt, dass es sich hierbei lediglich um eine Ankündigung handelt, um die Impfquote weiter nach oben zu treiben. Ein Lockdown nur für Ungeimpfte scheint in Summe jedenfalls kein praxistaugliches Konzept zu sein.

Justizministerin Alma Zadic fordert schärfere Corona-Maßnahmen für UngeimpfteAPA/ROLAND SCHLAGER

Aus Sicht von Justizministerin Alma Zadić gäbe es zumindest aus rechtlicher Sicht keine Hürden: Einschränkende Maßnahmen wären verfassungsrechtlich nur für Ungeimpfte möglich, sagte sie bei Puls24: “Für die, die geimpft sind, wird man den Lockdown nicht einführen können. (…) Man hat (letztes Jahr) die Freiheiten eingeschränkt, um das Leben der anderen zu schützen. Wenn man aber jetzt geimpft ist und das Leben der anderen durch die Impfung schützt, dann lässt sich das verfassungsrechtlich schwer argumentieren, warum man die Personen, die geimpft sind, zuhause einsperrt.” Geprüft werde daher aktuell eine 1G-Regel in der Gastronomie, sprich: Nur Geimpfte dürften in ein Restaurant. Die Regierung schließt aber nicht aus, diese Regelung auch auf weitere Bereiche auszudehnen.

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