Auf Grundlage des aktuellen Kommissionsberichts wird die Bundesregierung über die weitere Impf-Planung entscheiden. Man darf gespannt auf das Ergebnis sein. Seit Ende November die Entscheidung für eine Impfpflicht gefallen ist, hat sich nämlich viel geändert. Das dürfte die Bundesregierung damals nicht bedacht haben: Inmitten einer Pandemie ist alles im Wandel, auch der Wissensstand. Da ist es schwer, eine Impfpflicht zu begründen.

Ein Kurz-Überblick über den Ist-Stand: 4,73 Millionen Österreicher sind geboostert, 6,241 Millionen haben ein aktives Impfzertifikat (das sind 73,43 Proeznt der impfbaren Bevölkerung). Die Omikron-Welle führte in der Zwischenzeit zunächst zu einem Rekordanstieg bei den Infektionen, bis sie danach wieder deutlich abgestürzt ist, nun steigen die Fall-Zahlen wieder an.

Auch in den Spitälern steigen die Zahlen wieder, doch im Gegensatz zu den Fallzahlen ist man hier seit Omikron von früheren Rekord-Werten noch weit entfernt. Das Gleiche gilt für Todeszahlen und Auslastung in den Intensivstationen. Man sieht: Die jüngste Virusvariante ist eben hochansteckend, aber nicht annähernd so gefährlich wie frühere Varianten. Was da wohl für die Impfpflicht folgen soll?

Kommt die vierte Impfung?

Für kommende Woche ist bereits „Phase zwei“ geplant, in der die Polizei Impfnachweise kontrollieren und einen Verstoß anzeigen kann. Eine von vielen Fragen: Sollen sich Geboosterte künftig verpflichtend noch ein viertes Mal impfen lassen müssen? Die Kriterien, auf deren Grundlage die Kommission Entscheidungen fällen will, sind: Durchimpfungsrate, die tatsächliche Eignung der Impfpflicht und neue wissenschaftliche Erkenntnisse.

Was wird passieren, wenn der bisherige Impfschutz abläuft? Welcher Schutz kommt als nächstes? Fragen über Fragen. Eine Spezialgruppe sind jene Personen, die sich nach zwei Impfungen infiziert haben. Sie gelten als geboostert, aber nur für die Dauer von sechs Monaten. Für diese Gruppe ist laut Angaben der AGES eine vierte Impfung vorgesehen, die aber als dritte gezählt wird, denn die Erkrankung wird als Impfdurchbruch gewertet. Als Impfstoff wird in der Regel derselbe wie zuvor verwendet.

Warten auf den Bericht der Impfpflicht-Kommission

Man kann also gespannt sein auf die Ergebnisse der Juristen Karl Stöger und Christiane Wendehorst sowie den medizinischen Experten, dem Mikrobiologen Herwig Kollaritsch und der Epidemiologin Eva Schernhammer.

Einen Anhaltspunkt für die künftige Strategie bieten zumindest die aktuellen Empfehlungen des Nationalen Impfgremiumn (NIG): Den Hochrisiko-Personen sowie Menschen ab 65 könnte demnach, sollten es hohe tägliche Fallzahlen und Viruszirkulationen nötig machen, frühestens ab sechs Monaten nach der dritten Impfung eine weitere angeboten werden.

Hochrisikopatienten werden wohl um eine vierte Impfung nicht herumkommen.

Eine vierte Impfung zurzeit in Einzelfällen möglich

Unklar ist nicht nur, ob weitere Booster-Impfungen nötig sind, sondern ob es auch spezielle Omikron-Impfungen braucht.

Zurzeit ist eine vierte Impfung grundsätzlich nicht zugelassen und wird nur nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung durch einen Arzt empfohlen. Zurzeit schätzt man den Schutz der Dreifach-Impfung noch als ausreichend für einen milden Verlauf ein.

Offen ist noch das Ergebnis zur juristischen Bewertung der Impfpflicht, die auch die Länderchefs unterschiedlich beurteilen.

Man sieht: Eine Impfpflicht wirft viele Fragen auf, solange eine Pandemie noch nicht vorbei ist und nichts so bleibt wie es ist.

Sind Sie schon geimpft?