Nachdem Thomas Schmid bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ein auf 454 Seiten protokolliertes Geständnis abgegeben hat, um den Kronzeugen-Status zu erhalten, wird er sich auch erstmals beim U-Ausschuss zeigen. Das teilte SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer am Montag auf Twitter mit.

Zuvor war Schmid bereits mehrmals geladen worden – doch ohne Erfolg: Er war dem U-Ausschuss bisher stets ferngeblieben. Selbst eine Beugestrafe änderte daran nichts. Die Opposition wollte ihn sogar schon polizeilich vorführen lassen. Mit seiner in 15 Sitzungen erfolgten Aussagen vor der WKStA kam der Gemütswandel.

Schmid muss unter Wahrheitspflicht aussagen

Die Hoffnungen auf neue Erkenntnisse unter der Opposition sind hoch. Allerdings dürfte Schmid aus guten Gründen zu sämtlichen Punkten die Aussage verweigern, denn er ist selbst Angeklagter. Brisant: In Österreich herrscht bei U-Ausschüssen Wahrheitspflicht. In seinem Geständnis vor der WKStA hat Schmid auch zugegeben, in der Vergangenheit bereits gelogen zu haben – gemeint ist die angebliche Einschüchterung eines hochrangigen Vertreters der Kirche.

Laut SPÖ-Nationalratsabgeordnetem Krainer soll Schmids Anwalt Roland Kier bestätigt haben, dass sein Mandant als Auskunftsperson kommen werde. Kier dürfte auch den Kontakt zur WKStA samt Schmids Geständnis eingefädelt haben.

Der heimliche Anwaltswechsel

Schmid hat im vergangenen Jahr sogar seinen ursprünglichen Anwalt Thomas Kralik getäuscht: Ohne dessen Wissen hat er heimlich den Anwalt gewechselt.

Kralik hatte daher – aus Unwissenheit – sämtliche Gerüchte hartnäckig dementiert: Nein, es gebe keinen Anwaltswechsel und Thomas Schmid werde auch nicht vor der WKStA aussagen. Das war ein Irrtum. Erst vor knapp einer Woche, am vergangenen Dienstag, hat Kralik erfahren, dass Roland Kier die Vertretung von Schmid übernommen hat, und zwar bereits im April 2022!