Seitdem bekannt wurde, dass der Amokläufer von Linz wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung bereits vorbestraft war und sogar eine teilbedingte Haftstrafe absitzen musste, wird nicht nur in Oberösterreich die Frage heiß diskutiert: “Warum ist der Iraker nicht längst in seine Heimat abgeschoben worden?”

Die Asylbehörden haben es versucht. Saba I. hatte nie einen aufrechten Asylstatus, stand aber unter subsidiärem Schutz. 2017 wurde dieser Schutz entzogen, die Abschiebung war bereits angeordnet.

Doch dagegen wehrte sich der Iraker bis vor das Bundesverwaltungsgericht und den Verwaltungsgerichtshof. Ohne Erfolg: 2019 wurde ihm der subsidiäre Schutz endgültig aberkannt, einer Abschiebung stand damit eigentlich nichts mehr im Wege.

Das Duplizieren

Doch es kam anders, denn tatsächlich abgeschoben werden konnte er da schon nicht mehr.  2018 heiratete Saba I. die Frau, die er vor wenigen Tagen niedergestochen haben soll. Die 42-jährige Mutter einer elfjährigen Tochter stammt aus Rumänien – und damit aus der Europäischen Union. Deshalb beantragte der Iraker als Familienangehöriger einen EWR-Aufenthaltstitel und bekam diesen vom Magistrat in Linz auch ausgestellt. Die sogenannte “EWR-Karte” schützte ihn vor einer Ausweisung.

Ermittelt wird gegen Saba I. nun wegen dreifachen Mordversuchs, es droht lebenslänglich. Für den Mann, der wohl noch viele Jahre im Land bleiben wird, gilt die Unschuldsvermutung.