Ihre außerordentliche Revision dagegen wurde nun zurückgewiesen, bestätigte ein OGH-Sprecher gegenüber der “Presse”.

Pflichten nicht mehr nachgekommen

Das Gericht argumentierte, dass aufgrund ihrer Aussagen bei der Corona-Demo zu befürchten gewesen sei, dass die Medizinerin ihren dienstlichen Pflichten nicht mehr nachkommen werde. Sie habe angekündigt, sich den Maßnahmen der Regierung zur Bekämpfung der Pandemie zu widersetzen, obwohl sie als Amtsärztin eigentlich behördliche Aufgaben zu vollziehen gehabt hätte, heißt es im Urteil.

Waren Sie schon einmal bei einer Corona-Demo