Viele einst überzeugte Befürworter eines Beitritts Österreichs zur Union (wie z. B. der Autor dieses Beitrags), sehen eine Fehlentwicklung in Richtung eines alle Lebensbereiche durchdringenden Molochs und erkennen, einem Irrtum erlegen zu sein, als sie das glaubten, was Ihnen davor versprochen wurde: Subsidiarität, Schuldenbegrenzung, Hartwährungspolitik, Verbot der Monetisierung von Staatsschulden und keinerlei Schuldenkollektivierung. 

Gründerväter der Vorgängerorganisation der EU wollten Krieg verhindern

Primäres Ziel der Gründerväter der Vorgängerorganisation der EU war es, mittels wirtschaftlicher Verflechtungen einen neuerlichen Krieg auf europäischem Boden zu verhindern – zumindest im marktwirtschaftlich verfassten Teil des Kontinents. Folgerichtig ging es in den am ersten Januar 1958 in Kraft gesetzten „Römischen Verträgen“ um die Schaffung einer Wirtschaftsgemeinschaft. An eine Vereinheitlichung der Steuergesetzgebung, eine Gleichschaltung der Sozialgesetzgebung, eine Transfer- und Schuldenunion oder an politisch korrekte Sprachregelungen dachte damals kein Mensch. 

Regierungen – gleich welcher politischer Ebene – sind nicht zum Vormund und Erzieher der Untertanen berufen. Sie haben vielmehr dafür zu sorgen, dass die Bürger in Frieden ihren Geschäften nachgehen können. Das Recht in Ruhe gelassen zu werden ist das wichtigste aller Bürgerrechte. Ein übergriffiger Staat oder Staatenbund, der im Namen eines von steuerfinanzierten Funktionären und Intellektuellen definierten „Gemeinwohls“ die Bewegungs- und Entscheidungsfreiheit der Individuen beschränkt oder unterbindet, ist mit einer freiheitich-liberalen Rechtsordnung unvereinbar. Unter diesem Aspekt sind besonders die in den beiden zurückliegenden Jahren ergriffenen, freiheitsfeindlichen und teilweise verfassungswidrigen Regierungsmaßnahmen zu beurteilen. 

Der "Webfehler" des Rechtsstaates

Grundsätzlich lastet auf demjenigen, der auf verbriefte Rechte pocht, kein Erklärungsbedarf. Vielmehr trägt stets derjenige, der persönliche Rechte einschränkt und – etwa durch Ausrufung einer Impfpflicht – sogar die Herrschaft über die Körper der Bürger beansprucht, die Beweislast für die Rechtmäßigkeit seiner Handlungen. 

Der entscheidende „Webfehler“ des Rechtsstaates (sofern es einen solchen geben kann), liegt in der Unterscheidung von öffentlichem und privatem Recht. Der Ökonom und libertäre Vordenker Hans-Hermann Hoppe konstatiert dazu, dass diese willkürliche Trennung auf eine Norm hinausläuft, die besagt: „Ich darf dich ungestraft verprügeln, aber du nicht mich.“ In der Tat: Notwehr gegen „normale“ Aggressoren ist zulässig; gegen gewalttätige Staatsschergen ist sie illegal.

Die Illusion des Staates als gottgleiche Figur

Es gilt, die tief verinnerlichte Illusion zu überwinden, beim Staat handle es sich um eine gottgleiche Figur. Denn der Staat ist nur durch seine Organe handlungsfähig – und das sind fehlbare Menschen.  Der Schweizer Privatrechtsgelehrte David Dürr schreibt dazu: „Nirgends kommt der Fiktionscharakter dieses realitätsfremden Gedankenkonstrukts plastischer…zum Ausdruck als im berühmten Buchdeckel des “Leviathan” von Thomas Hobbes aus dem 17. Jahrhundert. Das Bild suggeriert, dass sich die vielen kleinen Individuen zu einem…Großindividuum zusammenfügen…das von einem ziemlich großen Kopf gesteuert wird.“   

1651, als das Buch veröffentlicht wurde, war die Vorstellung vom „großen Kopf“ gefährlich. Heute ist sie grotesk: Auf wessen Schultern sollte der denn sitzen? Auf denen der EU-Kommissionspräsidentin? Denen des Kanzlers? Denen des Gesundheitsministers? 

Hobbes war ein Kind des englischen Bürgerkrieges und vom „Krieg aller gegen alle“ geprägt. Sein Denken war von der Suche nach einem Ausweg geleitet, wies stattdessen aber den Weg in den staatlichen Totalitarismus. 

Bürger sollten widerspenstig sein

Eine Umkehr vom Weg zur Knechtschaft (F. A. Hayek, 1944) muss nach zahlreichen wohlfahrtsstaatlichen Exzessen daher bei der Korrektur des eigenen „Mindset“ beginnen. Das Heil kommt nämlich niemals vom Staat, der sich Allwissenheit und Allmacht anmaßt, sondern ausschließlich von der Besinnung auf die eigene Vernunft. Fazit: Die Bürger sollten widerspenstig sein und sich nicht jedem Erziehungsversuch des Leviathans widerstandslos fügen. Was wirklich zählt: Der mündige Bürger ist der Souverän.