Nun hat Annalena Baerbock auf die jüngste Kritik reagiert und eingelenkt. Scheinbar will sie Klarheit schaffen. Eine Sprecherin der Grünen bestätigt gegenüber der “Bild”-Zeitung: “Angesichts der Medienanfragen zum parteipolitischen Engagement und dem Promotionsstipendium hat Frau Baerbock die Heinrich-Böll-Stiftung gebeten, den nunmehr knapp zehn Jahre zurückliegenden Sachverhalt noch einmal zu betrachten”

Demnach ist nun die Heinrich-Böll-Stiftung am Zug: Sie soll klären, ob der Erhalt des Stipendiums – 40.000 Euro plus Zinsen – rechtmäßig war, oder ob Baerbock die Summe zurückzahlen muss. Die Klärung dieser Frage ist gut und zu begrüßen. Allerdings ist die Heinrich-Böll-Stiftung der falsche Ansprechpartner. Vielmehr könnte Baerbock selbst sofort Klarheit und Transparenz schaffen. Mit einem Schlag wäre die Debatte beendet. Doch das tut Baerbock nicht.

Die Heinrich-Böll-Stiftung ist der falsche Ansprechpartner

Der Sachverhalt, über den der eXXpress bereits berichtet hat: Als Landesvorsitzende der Brandenburger Grünen (2009 bis 2013) hat Annalena Baerbock ab spätestens 2012 ein Jahresgehalt von 63.800 Euro bezogen und mehr als 50 Prozent ihrer Arbeitszeit für diese Funktion aufgewandt. Das steht zumindest in einem Finanzbericht der Grünen in Brandenburg aus dem Jahr 2011 – und es widerspricht den bundesweiten Richtlinien für Begabtenförderungswerke. Ein Stipendiat muss mindestens die Hälfte seiner Arbeitszeit der Fertigstellung seiner Doktorarbeit widmen.

Die Heinrich-Böll-Stiftung ist freilich die falsche Stelle, um zu klären, ob das so ist. Um jeglichen Verdacht auszuräumen, müsste Baerbock vielmehr den Grünen-Landesverband Brandenburg bitten, zweierlei zu bestätigen: Erstens Baerbock hat für den Landesverband nie Vollzeit gearbeitet. Zweitens: Sie hat folglich auch nie das Gehalt in der vereinbarten Höhe von 63.800 Euro bezogen. Sollte das der Landesverband tun, wären damit alle offenen Fragen ausgeräumt.

Es braucht nicht die Stiftung, um die Fragen zu klären

Die Heinrich-Böll-Stiftung selbst kann eigentlich nicht viel dazu sagen. Soll sie nachträglich überprüfen, ob Baerbock vor zehn Jahren mehr Arbeitszeit als erlaubt für eine andere Tätigkeit aufgewandt hat? Die Stiftung könnte das Annalena Baerbock selbst fragen oder sich beim Landesverband dazu erkundigen. Wesentlich schneller wäre der direkte Weg: Baerbock und der Landesverband informieren selbst die Öffentlichkeit.

Die Böll-Stiftung kann zurzeit nur wiederholen, was sie ohnehin schon bekräftigt hat, nämlich dass Baerbock in jener Zeit allen Verpflichtungen nachgekommen ist, alle vorgesehenen Lehrveranstaltungen besucht hat und die nötigen Unterlagen über den Fortschritt an ihrer Dissertation vorgelegt, die aber nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.

Baerbock lässt wichtige Fragen offen

Schon seit Wochen lässt Annalena Baerbock Fragen zu ihrem Lebenslauf unbeantwortet. Also versuchen andere diese Fragen an ihrer Stelle zu beantworten.

Immerhin könnte Baerbock im konkreten Fall aber Zeit gewinnen, eventuell für eine Exit-Strategie. Die Böll-Stiftung sagt in zwei Wochen: Alles, was Baerbock zu viel bekam, hat sie zurückbezahlt. Oder der Landesverband erklärt in zwei Wochen: Das, was Baerbock 2012 zu viel bekam, hat sie schon längst zurückbezahlt. Dann könnten alle wieder beruhigt sein. Eines ist immerhin sicher: Fördermittel sind knapp und werden mit Steuergeldern finanziert. Das Geld, das Baerbock damals erhalten hat, das hat ein anderer Promovierender nicht bekommen.