Anwalt nach Teichtmeister-Festnahme: „Einmaliger Ausrustscher“
Der frühere Burgschauspieler Florian Teichtmeister wurde trotz strenger Bewährungsauflagen betrunken und mit Kokain im Besitz festgenommen. Sein Anwalt spricht lediglich von einem „einmaligen Ausrutscher“.
Der frühere Burgschauspieler Florian Teichtmeister, der 2023 wegen Besitzes und Herstellung kinderpornografischer Darstellungen zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt worden war, wurde nach einem Besuch des Münchner Oktoberfests in alkoholisiertem Zustand festgenommen. Bei der Kontrolle fanden Polizisten zudem Kokain.
Das Gericht wertet den Vorfall als möglichen Verstoß gegen seine strengen Auflagen, die ihm eine absolute Abstinenz von Alkohol und Drogen vorschreiben. Auf dieser Grundlage ordnete das Wiener Landesgericht seine Festnahme und Überstellung in die forensisch-psychiatrische Abteilung der Justizanstalt Wien-Josefstadt an.
Anwalt weist Verstoß zurück
Sein Anwalt Rudolf Mayer weist die Darstellung entschieden zurück. Teichtmeister habe nicht gegen die gerichtlichen Weisungen verstoßen, betont er. Bei der „geringen Menge Kokain“ habe es sich laut ihm um eine Portion zum Eigenbedarf gehandelt – es sei ein „einmaliger Ausrutscher“, kein Rückfall in die Sucht. Mayer kritisiert, dass der Vorfall nun als massiver Bruch der Auflagen gewertet werde: „Mein Mandant hat sich an alle Vorgaben gehalten und befand sich in Therapie. Von einer neuerlichen Abhängigkeit kann keine Rede sein.“
Ein psychiatrischer Sachverständiger wurde bestellt, um den Vorfall zu bewerten. Teichtmeister kann bis zu vier Wochen angehalten werden. Ob er in Haft bleibt oder eine therapeutische Behandlung erfolgt, hängt vom Gutachten ab. Mayer hofft auf ein mildes Vorgehen der Justiz und betont: „Florian Teichtmeister braucht Hilfe, nicht Bestrafung.“
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