Unter gewissen Umständen ist jetzt auch der Geschlechtsverkehr in den eigenen vier Wänden untersagt – und zwar wenn es um käufliche Liebe geht. Während in früheren Lockdowns Hausbesuche von Prostituierten erlaubt geblieben sind, sind sie jetzt im aktuellen Lockdown verboten, wie das Gesundheitsministerium gegenüber “heute.at” bestätigt.

Beratungsstellen hatten zuvor eine entsprechende Anfrage in Bezug auf Hausbesuche an das Ministerium gerichtet. “Gemäß § 8 Abs. 5 der derzeit gültigen COVID-19-Notmaßnahmenverordnung ist das Betreten auswärtiger Arbeitsstellen zum Zwecke der Erbringung körpernaher Dienstleistungen untersagt, auch Sexdienstleistungen zählen zu den körpernahen Dienstleistungen”, heißt es dazu in einem Schreiben des Gesundheitsministeriums. Wer sich nicht daran hält, dem können saftige Strafen drohen.