eXXpress-Leser könen sich noch gut erinnern. Es war der Aufreger im November des vergangenen Jahres. Mitten im Corona-Lockdown feierte der ORF unbeirrt (und ausgelassen) die “Licht ins Dunkel”-Gala. Nun steht fest, dass die Champagner-Party keine Verwaltungsstrafen nach sich zieht. Es habe sich um eine unaufschiebbare berufliche Zusammenkunft im Sinne der damals geltenden Covid-19-Notmaßnahmenverordnung gehandelt, teilte die zuständige Wiener Magistratsdirektion mit. Insgesamt beschäftigte sich die Behörde mit 150 Anzeigen gegen sämtliche Teilnehmer.

Digital wäre Gala nicht möglich gewesen

Es sei ein umfangreiches Ermittlungsverfahren zum gesamten Veranstaltungsablauf geführt worden. Dessen Ergebnis: “Mit Erfüllung des Präventionskonzepts, des 2G+-Nachweises (Anm.: geimpft oder genesen sowie aktuell getestet) und da es sich um eine unaufschiebbare berufliche Zusammenkunft im Sinne der 5. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung gehandelt hat, war die Anwesenheit der Teilnehmer rechtlich zulässig und bestand auch keine Pflicht, eine Maske zu tragen”, so die Magistratsdirektion. Wegen des Planungsumfangs und der technischen Anforderungen an die Produktion habe die ORF-Gala nicht in digitaler Form abgehalten werden können.

"Pöbel darf nicht zum Glühweinstand, die Patrizier feiern weiter"

Genau das hätten sich die eingesperrten Österreicher aber erwartet. “Das hätte man doch alles über Skype machen können”, stellte eXXpress-Chefredakteur Richard Schmitt damals fest. Aber das wäre wahrscheinlich zu viel Aufwand gewesen. Und so sagt man dem Volk einfach, dass es der strengste Lockdown ist und Christkindlmärkte Tabu sind. “Während der Pöbel nicht zum Glühweinstand darf, feiern die Patrizier einfach weiter”.