Kurz nach 12.30 Uhr Mittags war das Kind aus den Niederlanden im schwedischen Göteburg mit ihrer Großmutter spazieren. In einer Fußgängerzone wurde das Mädchen plötzlich attackiert. Immer wieder stach der Täter mit einem Messer auf sein Opfer ein, schrie dabei laut Augenzeugen die ganze Zeit lang “Allahu Akbar”. Das Mädchen kämpft im Spital um ihr Leben – auch die Großmutter wurde verletzt.

Gutachter sahen beim Verdächtigen "spürbare Verbesserung seines Lebens"

Passanten reagierten zum Glück tapfer, konnten den Angreifer zu Boden bringen. Wachleute und Sicherheitsbeamte griffen ein. Dann sei auch noch ein Polizist außerhalb des Dienstes eingeschritten, heißt es in schwedischen Medien. Auch erste Details zum Tatverdächtigen sickern durch: Der Mann sei zuletzt im vergangenen Winter wegen eines Verbrechens verurteilt worden, soll aber entlassen worden sein, da Behörden sicher waren, eine “spürbare Verbesserung” in seinem Leben zu sehen.

Seit 20 Jahren als Serienkrimineller auffällig

Eine solche Verbesserung wäre dringend nötig gewesen. Schwedische Journalisten dokumentieren das unfassbare Versagen der Behörden – und der Asylpolitik in ganz Europa mit der Chronologie seiner kriminellen Laufbahn:

Im Mai 2002, Milad S. war gerade 15 Jahre alt geworden, wird er kriminell. Er begeht die erste Straftat, für die er verurteilt wird – Diebstahl. Es vergeht nicht einmal ein Jahr, bis S. im Februar 2003 erneut verhaftet wird. Diesmal wegen eines weiteren Diebstahls und versuchter Unterschlagung von Vorräten. Er wird zu 50 Stunden Jugendarbeit und “notwendige Betreuung” durch den Sozialdienst verurteilt.

Danach eskaliert die kriminelle Karriere des Teenagers. Sachbeschädigung, Drogen-Delikte, immer mehr Diebstähle. Noch vor seinem 18. Lebensjahr ist er für insgesamt 24 Straftaten verantwortlich. Im Mai 2006 wurde der Iraner mit 19 Jahren zum ersten Mal zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Zusammen mit einem Komplizen und bewaffnet mit einer Pistolenattrappe raubte er einen Mobilfunk-Anbieter in Göteborg aus.

Im Jahr 2011 wurde S. dann wegen eines weiteren Raubüberfalls zu einem Jahr Gefängnis und im selben Fall zu einem weiteren Monat Gefängnis wegen widerrechtlicher Drohungen verurteilt. 2013 wurde er von der dänischen Polizei in Kopenhagen wegen Hausfriedensbruchs festgenommen. Er wurde sechs Tage lang inhaftiert, bevor er nach Schweden zurückgeschickt wurde. Zu dieser Verhandlung erschien er nie, wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. In den Jahren 2014 und 2015 wurde er dann wegen weiterer Raubüberfälle und Drogendelikte verurteilt. Jedes Mal hielt es das Gericht für angemessener, ihn zu einer Bewährungsstrafe statt zu einer Haftstrafe zu verurteilen.

2015 begeht er sein bis dahin schlimmstes Verbrechen mit einem “waffenähnlichen Gegenstand” raubt er einen Uhrmacher in Göteborg aus. Milad S. wird u. a. wegen schweren Diebstahls zu drei Jahren Haft verurteilt. Im Januar 2018 wird er jedoch auf Bewährung entlassen. Obwohl er während der Bewährungszeit wegen neuer Straftaten, Körperverletzung und Diebstahls verurteilt wurde, muss der dreifache Räuber den Rest der Haftstrafe nicht absitzen. Stattdessen entscheidet das Gericht zweimal hintereinander auf Bewährung. Im Jahr 2019 beging der iranische Serienkriminelle sieben weitere Straftaten, darunter Diebstahl, schwerer Diebstahl und Trunkenheit am Steuer; 2020 wurde er erneut wegen Raubes verurteilt und 2021 wegen eines weiteren Ladendiebstahls.

Ermittler: Hintergründe zum Messer-Attentat noch unklar

Doch diese Haftstrafe muss er nicht absitzen. Gutachter befinden, sein Leben würde sich verbessern. Eine mutmaßlich katastrophale Fehleinschätzung.Vergangenen Donnerstag soll er dann mit einem Messer auf kleines Mädchen eingestochen haben. Zu den Hintergründen der Wahnsinnstat ist bisher nichts bekannt.