Dienstagmittag hat am Wiener Landesgericht der Prozess zum Mordfall Leonie begonnen. Das Mädchen (13) war im Juli 2021 von mutmaßlich vier Afghanen im Alter von 19 bis 23 vergewaltigt, unter Drogen gesetzt und getötet worden.

Angeklagte beschuldigten sich gegenseitig

Zwei der Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Jener junge Mann, in dessen Wohnung die Tat verübt wurde, will ein Geständnis ablegen, kündigte sein Anwalt Thomas Nirk in seinem Eröffnungsplädoyer an. Die anderen Angeklagten beschuldigten sich bisher gegenseitig. Der Erstangeklagte, der nach London geflüchtet war, werde nur deshalb als der Hauptschuldige angesehen, weil dies immer derjenige sei, der gerade nicht da ist, sagte sein Anwalt Wolfgang Haas. “Auf den wird die Schuld abgewälzt.”

Die Afghanen hatten mit der erst 13-jährigen Leonie in der Gemeindebauwohnung von einem der Beschuldigten "feiern" wollen.APA/HELMUT FOHRINGER

Ausschluss der Öffentlichkeit wurde abgelehnt

Dem Ausschluss der Öffentlichkeit, den die Anwälte von Leonies Familie sowie einer der Beschuldigten beantragt hatten, gab das Schwurgericht unter Richterin Anna Marchart nicht statt. Das Filmen und Aufnehmen ist jedoch streng verboten.

“Die Öffentlichkeit ist wesentlicher Grundsatz des Strafverfahrens”, begründete Marchart ihre Entscheidung. Der Ausschluss sollte die Ausnahme und nicht die Regel sein, dies gelte auch für Sexualstrafverfahren. Aus jetziger Sicht gebe es keinen Grund dafür. Aber sollte dies notwendig sein, gebe es eine neuerliche Prüfung. Dies könnte für das Vorführen eines Videos der Fall sein, das ein Beschuldigter während der Tat anfertigte.

Die Anwälte der Opferfamilie – Johannes Öhlböck (l) und Florian Höllwarth.APA/HELMUT FOHRINGER