Da der Lockdown jedoch nicht für die restlichen sechs Bundesländer gilt, soll die Ausreise vor allem an der Wiener Stadtgrenze ab 1. April kontrolliert werden. Eine Verstärkung dieser innerösterreichischen Grenzkontrolle soll es ab 6. April geben, falls das Burgenland und Niederösterreich den Lockdown beenden. In Wien ist er bereits bis 11. April fix.

In der Verordnung ist klar geregelt, dass die Landesgrenzen nur mit triftigen Grund überschritten werden dürfen, nämlich wenn man die Familie besucht oder wandern gehen möchte. Shoppen in benachbarten Bundesländern ist verboten!

Kein Grenzmanagement wie bei Staatsgrenzen

Laut Polizei wird es keine Straßensperren geben, stichprobenartige Anhaltungen und Kontrollen an Verkehrsknotenpunkten zur Überprüfung sind jedoch denkbar. Sowohl Zivilstreifen wie auch die Autobahnpolizei werden unterstützend hinzugezogen, heißt es von Seiten der Polizei. Kann nicht glaubhaft gemacht werden, dass einer der erlaubten Gründe zur Bundesländergrenzüberschreitung vorliegt, kann eine Strafe bis zu 100 Euro drohen, Anzeigen sind ebenfalls möglich.