Während auf Österreichs Straßen immer mehr am Handy telefonierende Fahrradfahrer zu sehen sind, werden die Geldstrafen für die Autolenker erhöht, die noch immer keine Freisprecheinrichtung nutzen – oder die einmal kurz bei einer roten Ampel eine Textnachricht beantworten: Die Bundesregierung hat im Ministerrat am Mittwoch eine umfangreiche Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) beschlossen. Damit sollen etwa die Geldstrafen für Verstöße gegen das Handyverbot am Steuer um 100 Prozent verteuert werden

Derzeit sind für Organmandate für das Handyverbot 50 Euro und für die Gurt- und Helmpflicht 35 Euro vorgesehen. Diese Beträge sind zu niedrig, “um noch abschreckende Wirkung zu entfalten”, meint man im grünen Verkehrsministerium. Daher werden die mit Organstrafverfügung einzuhebenden Beträge von 50 Euro auf 100 Euro (Handyverstoß) und von 35 Euro auf 50 Euro (Gurt/Helm) angehoben, berichtet der Kurier.

Sollte es zu einer Anzeige an die Behörde kommen, so wird die von der Behörde zu verhängende Geldstrafe von 72 Euro auf 140 Euro (Handyverbot) bzw. von 72 Euro auf 100 Euro (Gurt/Helm) angehoben. Gelten soll das bereits ab 1. Mai.

Wer auf die Freisprecheinrichtung vergisst und dabei von der Polizei erwischt wird, muss künftig 100 Euro zahlen.

Einnahmen verdoppeln sich vermutlich auf 13 Millionen Euro

Alleine im Vorjahr wurden österreichweit laut Innenministerium 88.394 Übertretungen gegen die Gurtenpflicht festgestellt. 130.540 Lenkerinnen und Lenker wurden wegen Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung angezeigt oder mittels Organstrafverfügung an Ort und Stelle geahndet. Somit verdoppeln sich die Einnahmen des Bundes demnach mit dem Inkasso bei Handy-Sündern von mindestens 6,5 Millionen Euro auf mehr als 13 Millionen Euro.