Der Plagiatsjäger Stefan Weber ist nun auf ein weiteres Delikt der Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock gestoßen. Sie führt den Titel „LL.M.“, der ihr aufgrund ihres Abschlusses an der London School of Economics auch zusteht, auf eine von der bundesdeutschen Kultusministerkonferenz (KMK) explizit untersagte Art und Weise.

Der Lebenslauf braucht eine weitere Korrektur

Es fehlt der Zusatz „(LSE)“ oder – zumindest – „(London)“, wie der Plagiatsjäger Stefan Weber nun herausgefunden hat. Das mag man als Kleinigkeit abtun. Das Problem ist nur: Es ist der mittlerweile siebente bekannt gewordene Fehler bei Baerbocks Angaben über ihre akademischen Qualifikationen. Baerbock hält sich damit schlicht nicht an die Vorgaben der KMK. Möglicherweise steht nun eine weitere Aktualisierung ihres Lebenslaufs bevor.

Änderungen durch den Brexit

Aufmerksam wurde Weber auf den Fehler Baerbocks über einen Artikel, der sich mit den Folgen des Brexits auf die akademische Welt befasst. Dort heißt es: „Ein beispielsweise an der London School of Economics erworbener LL.M. würde also weiterhin anerkannt, seine Führung bedürfte künftig jedoch eines Klammerzusatzes wie ‚LL.M. (London School of Economics)‘ oder – nach Auffassung des Kammergerichts – zumindest ‚LL.M. (London)‘.“

Um zu erfahren, ob diese Regel auch rückwirkend für bereits vor dem Brexit erworbene LL.M.-Grade gilt, wandte sich der Pagiatsjäger an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der KMK. Die Antwort: „Der Zeitpunkt des Graderwerbs ist nicht erheblich.“

Die Liste an Delikten wird mittlerweile lang

Was Stefan Weber so verblüfft, ist die Menge an Baerbocks Delikten. Er zählt auf:

„1) Vor der aktuellen Berichterstattung offenbar kein aktives Vorgehen gegen die mehrfache Falschzuschreibung eines Bachelors

2) Wiederholte Falschangaben der Studienfächer an der Universität Hamburg – schon Jahre vor der aktuellen Berichterstattung nachweisbar

3) Vor der aktuellen Berichterstattung keine Angabe des Abschlusses der Politikwissenschaft in Hamburg nur mit einem Vordiplom

4) Änderung von „wissenschaftl. Mitarbeiterin“ in „Trainee“

5) Irreführende Angabe über den Doktorandenstatus, die ein weiterhin aktuelles Promotionsvorhaben suggeriert, obwohl das Promotionsstudium bereits 2015 mit Abbruch und unabgeschlossen beendet wurde

6) Zweifelhafte Verwendung des Begriffs „Völkerrechtlerin“ bei jemandem, der nach deutschem Verständnis allenfalls Politologin ist, zumindest aber keine Juristin

7) Und nun auch noch die von der KMK ausdrücklich untersagte falsche Titelführung des „LL.M.“
Sieben Mosaikstücke, separiert betrachtet eher harmlos, und die separierte Betrachtung war auch Gegenstand der bisherigen Baerbock-Verteidiger.“

Stefan Weber: Ganz einfach zu viele Fehler

Webers Resümee: „In Summe sind die Mosaikstücke allerdings bei weitem zu viel für ein höchstes Amt im Staat.“