Obwohl kein Unternehmen seine Mitarbeiter zu Impfungen zwingen kann, könnten Impf-Muffeln bald empfindliche Nachteile drohen – bis hin zur Kündigung, weil der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht seinen Mitarbeitern gegenüber habe und das umfasst auch den gesundheitlichen Schutz. Das betrifft besonders den Gesundheits- und Pflegebereich sowie Schulen und Kindergärten.

Mitarbeiter muss Auskunft über Impfstatus geben

Bevor es allerdings zum Äußersten kommt, müssen erst alle Alternativen ausgeschöpft werden, erklärte hierzu Arbeitsrechtsexperte Franz Marhold im Ö1 “Morgenjournal”. Außerdem ist der Arbeitgeber auch berechtigt, den Impfstatus seiner Mitarbeiter zu erfragen, “weil er ein gerechtfertigtes Interesse an der Kenntnis über die Infektionsgefahr hat, die vom Arbeitnehmer ausgehen kann”, erklärte Marhold. Wer hier die Unwahrheit sagt, dem kann laut dem Experten auf jeden Fall die Kündigung drohen.

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