Der “Großinquisitor des österreichischen Journalismus” ist nun selbst massiv unter Druck: Dutzende eXXpress-Leser und Twitter-User kritisieren, dass (wir berichteten) die GIS-Gebührenzahler des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Klage des streitbaren “ZiB2”-Moderators gegen den eXXpress finanzieren müssen. 932 € hat nun der ORF an den eXXpress-Anwalt überwiesen, weil Wolf mit seiner Klage keinen Erfolg hatte. “Das kann doch nicht wahr sein”, wollten einige eXXpress-Fans diese Vorgangsweise anfangs gar nicht glauben.

Jetzt hat der ORF-Moderator selbst dafür gesorgt, dass alles geklärt ist: Armin Wolf wettert auf Twitter herum, dass der eXXpress eine “Propaganda-Website” und eine “Clickbait-Schleuder” sei – um dann zu erklären, dass eh alles richtig gewesen sei. Seine Logik auf seinem Twitter-Account wörtlich: “Da es in dem Bericht um meine ORF-Funktion ging, nicht um mich als Privatperson, hat der ORF die Klage unterstützt. Der Richter hat ihr leider nicht stattgegeben, dementsprechend übernimmt der ORF die Kosten.”

Bestätigt auf Twitter den eXXpress-Bericht: Armin Wolf

Wolfs Anwalt hatte Kontakt mit einem der zwei Ibiza-Video-Haupttatverdächtigen

Schon kurz nach dem Erscheinen stellten viele eXXpress-Leser zum “Fall Wolf” einige gute Fragen. Etwa: “Warum unterstützt der Rundfunk eine aktive Klage eines Moderators, wenn es um dessen Nebenbeschäftigung geht?” Oder: “Warum darf sich Wolf einen SPÖ-nahen Anwalt für diese Klage nehmen – gibt’s im ORF keine Rechtsabteilung mehr?”

Die Wahl des Anwalts ist ebenfalls hochinteressant: Armin Wolf heuerte für die Klage gegen den eXXpress jenen Juristen an, der für Ex-SPÖ-Kanzler Christian Kern in der Kanzlei des bekannten Wiener Ibiza-Anwalts Ramin Mirfakhrai Verhandlungen über einen möglichen Kauf des Ibiza-Videos für die SPÖ geführt hat. Der Kauf wurde dann nicht beschlossen, die SPÖ dokumentierte diese Entscheidung sogar schriftlich.

Wollen Gebührenzahler auch die Klagen Wolfs finanzieren?

Und noch eine Frage stellte ein eXXpress-Leser: “Sollte nicht die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft von sich aus prüfen, ob hier in diesem Fall ein Anfangsverdacht der Untreue zu erkennen wäre?” Immerhin, so argumentiert der Leser, wäre das “ja kaum im Interesse der Gebührenzahler, dass mit ihrem Geld Klagen eines Moderators finanziert werden”.

Ein Sprecher der ORF-Geschäftsführung bestätigte nun ebenfalls diese Zahlung für Wolf. Zitat: “In bestimmten Fällen kann von der Geschäftsführung einem Ersatz von Anwalts- und Gerichtskosten zugestimmt werden, wenn der Gegenstand der Klage einen starken ORF-Bezug aufweist und Interessen des ORF betroffen sind. Dies war auch in der gegenständlichen Causa aus dem Vorjahr der Fall.”

Der ORF kassiert über die Zwangsgebühren 645 Millionen Euro (2021) und ließ sich nun eine weitere achtprozentige Erhöhung dieser Zahlungen genehmigen. Die Gebührenzahler müssen nun hoffen, dass nicht weitere konfliktfreudige Kollegen des “ZiB2”-Moderators dem Beispiel von Armin Wolf folgen – und kostspielige Klagen vor Gericht verlieren. Vermutlich wird dieses Thema auch der Stiftungsrat behandeln müssen.

Armin Wolf im "ZiB2"-Studio.

Finden Sie die Pflichtgebühren-Regelung für den ORF noch zeitgemäß?