Der Gesetzesentwurf soll am Mittwoch in Begutachtung gehen. Nach Beschluss im Parlament ist eine sechsmonatige Übergangsfrist vorgesehen, danach soll das Bestellerprinzip angewendet werden. Dies soll Ende 2022 oder Anfang 2023 der Fall sein.

ÖVP-Bautensprecher Johann Singer begründete die Übergangsfrist mit einem Paradigmenwechsel, auf den sich die Immobilienbranche einstellen müsse. Ob im Gegenzug die Inflationsanpassung bei den Richtwert- und Kategoriemieten per 1. April erfolgt, ist noch offen.

Bestellerprinzip kann nicht umgangen werden

Die Grünen-Abgeordnete Nina Tomaselli sagte, in der Novelle des Maklergesetzes würde auch verankert, damit das Bestellerprinzip nicht umgangen werden kann. So dürfe für eine Wohnung, die inseriert wird, vom Mieter keine Provision verlangt werden, ebenso wenn Eigentümer oder Hausverwaltung mit dem Makler verflochten sind. Die Doppelmaklertätigkeit bleibt grundsätzlich erlaubt.

Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) betonte, dass auch Studierende und Lehrlinge profitieren werden. Sie äußerte Wertschätzung für die Makler als “professionelles Bindeglied” zwischen Vermieter und Mieter.