In Österreich gilt keine Schul-, sondern lediglich eine Unterrichtspflicht. Kinder können also auch häuslichen Unterricht oder eine Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht (diese haben nicht das Recht zur Vergabe von Schulzeugnissen) besuchen. Das muss der jeweiligen Bildungsdirektion bis zum Beginn des jeweiligen Schuljahrs angezeigt werden. Diese kann die Abmeldung nur untersagen, “wenn mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass die …. Gleichwertigkeit des Unterrichtes nicht gegeben ist”.

Das Bildungsministerium möchte künftig sicherstellen, dass den Eltern auch bewusst ist, was diese Abmeldung in der Praxis bedeutet. So sind etwa Lerngruppen aus mehreren Kindern im häuslichen Unterricht nicht erlaubt, die Schule als sozialer Ort fällt damit für die Kinder weg. Es gibt auch im Gegensatz zum Fernunterricht des vergangenen Schuljahres keine Unterstützung der Lehrkräfte beim Unterricht daheim.

Externistenprüfung am Ende des Semesters

Wird ein Kind zum häuslichen Unterricht angemeldet, muss es außerdem am Ende des Schuljahrs an einer “normalen” Schule eine Externistenprüfung über den Unterrichtsstoff ablegen. Schafft man diese nicht, darf man sich im darauffolgenden Schuljahr nicht mehr abmelden, sondern muss die Schulstufe an einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht wiederholen. An welcher Schule die Externistenprüfung stattfindet, sollen künftig in allen Bundesländern die Bildungsdirektionen festlegen. Damit will das Bildungsministerium “Prüfungstourismus” abstellen.

Bereits mit Anfang 2022 soll zusätzlich zur Externistenprüfung außerdem schon nach dem Wintersemester überprüft werden, welche Lernfortschritte die abgemeldeten Schüler erzielen. So solle man bei Problemen frühzeitig gegensteuern können, wie es aus dem Bildungsministerium heißt. Rechtliche Konsequenzen wie ein früheres Zurückholen in den Regelunterricht ergeben sich daraus allerdings nicht, schließlich sind auch etwa an die Schulnachricht am Ende des ersten Semesters keine Konsequenzen geknüpft.

Für die Umsetzung dieser Pläne sind laut Bildungsministerium allerdings noch einige rechtliche Fragen zu klären. (APA/red.)