Am Mittwoch kam es am Wiener Straflandesgericht zu einer Fortsetzung des Mordprozesses gegen den Bierwirt Albert L. Am ersten Verhandlungstag am Montag bekannte er sich zwar als schuldig, doch seine Konfession reichte als rechtskräftige Äußerung nicht aus – aufgrund seiner Berauschung habe er sich an die Tat nicht mehr erinnern können.

"Er konnte sich nicht erinnern"

Zwei Tage sind vergangen, die offenbar ausgereicht haben, um sein Gedächtnis durchzulüften. Jedenfalls erscheint der Bierwirt am Mittwoch mit einem Geständnis: “Es tut mir leid, ich bekenne mich zu allem schuldig”, musste er von einem Zettel ablesen. “Ich will es selbst nicht wahrhaben, dass ich zu so einer miesen Tat fähig bin.” Der psychiatrische Sachverständige habe Recht, der Alkoholkonsum (und die damit verbundenen Erinnerungslücken, Anm.) sei eine Schutzbehauptung gewesen, er habe den Verdrängungsmechanismus aktiviert. “Mehr möchte ich nicht sagen. Ich bin in mich gegangen. Mir ist klar, dass ich Verantwortung übernehmen muss”, las er weiter mit ruhigen Worten vor.

Der Bierwirt ist wegen seines Rechtsstreits mit Sigi Maurer bekannt

Der Mordfall ist nicht das einzige Delikt, wegen dem sich der Wiener verantworten muss. Schwere Nötigung und Vergehen gegen das Waffengesetz werden ihm ebenfalls vorgeworfen.

Der Angeklagte, der neben Manfred Arbacher-Stöger auch von Rudolf Mayr und Gregor Klammer anwaltlich vertreten wurde, hatte es vor der inkriminierten Tat zu einiger unrühmlicher Berühmtheit gebracht, indem er einen Rechtsstreit mit der Grünen Klubobfrau Sigrid Maurer anzettelte. Sein Alkohol- und Drogenkonsum nahmen in der Zeit massiv zu, was sich auf die Beziehung mit seiner Lebensgefährtin problematisch ausgewirkt hat.

Es drohen Konsequenzen

Elf Mal stand der Bierwirt wegen seinen chauvinistisch motivierten Ausschreitungen vor Gericht. Im Falle eines Schuldspruches würden ihm zehn bis 20 Jahre oder sogar eine lebenslange Haftstrafe drohen. Aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung hat die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Angeklagten in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. (APA/Red.)