Der Twitter-Nutzer Wolfgang P. dürfte seine Wortwahl nun bereuen. Anfang März hatte er eine Hausdurchsuchung bei Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) folgendermaßen kommentiert: “Die jetzige türkise Führung ist nur mehr korrupt und machtgeil. Und wenn mich auch der laptoplose Blümel klagt, diese Partei ist vergesslich oder korrupt.” Wenig später trat genau das ein. Am 20. Juni wurde P. von Blümel wegen übler Nachrede geklagt. Das Gericht gab Blümel nun Recht.

Das Straflandesgericht Wien verurteilte Wolfgang P. wegen übler Nachrede zu einer teilbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 35 Euro, 30 Tagessätze davon unbedingt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Mann hat Berufung eingelegt.

Vergleich mit der Sozialistischen Jugend

Vorangegangen waren dem Posting wochenlange Berichte über geleakte Chatprotokolle und eine Meldung, derzufolge Blümels Frau mit dem privaten Laptop des Ehepaars im Kinderwagen spazieren gegangen sein soll, und zwar zu einem Zeitpunkt, als gerade die Hausdurchsuchung stattfand. Sämtliche Aktivisten kommentierten das wenig schmeichelhaft in den sozialen Medien.

Schon im April kam es deshalb zum Konflikt mit der Sozialistischen Jugend. Mit “Außen fesch, innen korrupt” hat die Jugendorganisation ein Foto des Finanzministers kommentiert. Es endete in einem Vergleich. Man einigte sich auf eine Spende von 2000 Euro an das Hilfswerk Wien.