Blümel gewinnt vor Gericht: Twitter-Nutzer wegen übler Nachrede verurteilt
Der Twitter-Nutzer Wolfgang P. kommentierte Anfang März: “Die jetzige türkise Führung ist nur mehr korrupt und machtgeil. Und wenn mich auch der laptoplose Blümel klagt, diese Partei ist vergesslich oder korrupt.” Wenig später kam es genauso: Blümel klagte – und das Gericht gab ihm jetzt Recht.
Der Twitter-Nutzer Wolfgang P. dürfte seine Wortwahl nun bereuen. Anfang März hatte er eine Hausdurchsuchung bei Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) folgendermaßen kommentiert: “Die jetzige türkise Führung ist nur mehr korrupt und machtgeil. Und wenn mich auch der laptoplose Blümel klagt, diese Partei ist vergesslich oder korrupt.” Wenig später trat genau das ein. Am 20. Juni wurde P. von Blümel wegen übler Nachrede geklagt. Das Gericht gab Blümel nun Recht.
Das Straflandesgericht Wien verurteilte Wolfgang P. wegen übler Nachrede zu einer teilbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 35 Euro, 30 Tagessätze davon unbedingt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Mann hat Berufung eingelegt.
Vergleich mit der Sozialistischen Jugend
Vorangegangen waren dem Posting wochenlange Berichte über geleakte Chatprotokolle und eine Meldung, derzufolge Blümels Frau mit dem privaten Laptop des Ehepaars im Kinderwagen spazieren gegangen sein soll, und zwar zu einem Zeitpunkt, als gerade die Hausdurchsuchung stattfand. Sämtliche Aktivisten kommentierten das wenig schmeichelhaft in den sozialen Medien.
Schon im April kam es deshalb zum Konflikt mit der Sozialistischen Jugend. Mit “Außen fesch, innen korrupt” hat die Jugendorganisation ein Foto des Finanzministers kommentiert. Es endete in einem Vergleich. Man einigte sich auf eine Spende von 2000 Euro an das Hilfswerk Wien.
Kommentare
Ich kenne mich ja mir der österreichischen Rechtsprechung nicht aus. Aber in einem vernünftigen Rechtssystem wird das Urteil in der Berufung kassiert. Der Mann ist eine Person von öffentlichen Interesse und die Aussage auch als Schmähung immer noch locker von der Meinungsfreiheit gedeckt. Wer so in der Öffentlichkeit auftritt muss das aushalten. Oder anders gesagt, wer die Hitze scheut, sollte die Küche meiden. Wenn er das nicht ab kann, sollte er den Beruf wechseln.
Traurig, dass die Justiz gegen einen kleinen Bürger entscheidet, kein Wunder, dass das Volk kein Vertrauen mehr in die Justiz hat.
Meine Meinung ist, dass ein Politiker solchen Ranges kleinen Bürgern nichts wegnehmen sollte, eine Verwarnung hätte auch gepasst.
Leider hat der User dass geschrieben, was wir alle gedacht haben, nur hat er den Nachtrag ” es gilt die Unschuldsvermutung” vergessen, der dürfte in der jetzigen Zeit der wichtigste Satz des kleinen Mannes sein.
Wir leben in einer verständnislosen, schrecklichen, grausamen Zeit, wo die Menschen rechtlich nix mehr zum reden haben.
Die linken sind sehr dünnhäutig. Selbst den ganzen Tag das Internet wegen Hatespeech oder Hass im Netz durchsuchen und jede Kleinigkeit verklagen aber selbst groß austeilen und dann nicht einstecken können. Lesens zB im Standardforum wie untergriffig da über sämtliche Konservative hergezogen wird, schreibt man derart über kriminelle Asylanten wird man verklagt.
Auch Herr Bluemel ist ein Mensch und muss sich nicht von jeden linken Ideologen beleidigen lassen..
Daher ein gutes und gerechtes urteil.
Persönlich halte ich Herrn Bluemel für einen sehr guten Minister und die ÖVP ist gerade in schwierigen Zeiten,die für Österreich beste Partei .
Dumm ist es,wenn manche hier schreiben,dass es erbärmlich ist,wenn manche Politiker Menschen verklagen,obwohl diese deren Gehalt zahlen..
Für mich dummes und naives Gewäsch…..
Wenn jemand in der freien Wirtschaft seinen Chef beleidigt,obwohl der Chef dem Menschen der ihn beleidigt sein Gehalt bezahlt,bekommt dieser Typ die fristlose Kündigung..
Fazit:Niemand muss sich beleidigen lassen und dies unabhängig davon,wer für sein Gehalt denn nun aufkommt!!!
Einfach nur erbärmlich, wenn Politiker Menschen verklagen, obwohl diese deren Gehälter bezahlen. Eine Unmutsäußerung vom „Pöbel“ und von „Tieren“ wird scheinbar nicht mehr geduldet. Was kommt in Zukunft noch? Schämen sie sich Hr. Blümel und verschwinden sie!
also wenn jemand einen anderen der Korruption bezichtigt, ist das strafrechtlich relevant, solange er keine Beweise vorlegen kann. Und jeder (!) Staatsbürger hat das Recht, sich dagegen zu wehren. Auch ein Politiker!
Ich finde das voll in Ordnung – auch Politiker sind Menschen und haben volles Recht auf Respekt und korrekte Wortwahl.
Das war eben keine Unmutsäußerung sondern die Unterstellung eines Straftatbestands.
Yessss ! Vollkommen richtig. Hoffentlich war es nicht wieder ein mittelloser Zeitgenosse, der nicht einmal die Strafe zahlen kann. Sollte öfter passieren, damit auch Facebook und Twitter kapieren, dass das Web kein rechtsfreier Raum ist. Einfach die Screenshots und die Ablehnung der Löschung durch Facebook und Twitter sammeln. Denn die machen sich damit genauso strafbar wie der Verfasser.
Was auf Twitter tagtäglich an Hass und Grauslichkeiten abgesondert wird, geht auf keine sprichwörtliche Kuhhaut. Oft denke ich mir, als Politikerin würde ich alles hinschmeißen und mich ins Privatleben und einen bürgerlichen Beruf zurückziehen. Die Unterstellungen, Anwürfe und Beschmutzungen reichen bis in den allerpersönlichsten Bereich.
Ich finde aber, dass der Dreck an den Werfern kleben bleibt. Dennoch begrüße ich, wenn sich jemand dagegen wehrt!
Das wird in der nächsten Instanz gekippt werden 😀
Da haben Journalisten und Politiker schon schlimmere Sachen von sich gegeben, … und wurden freigesprochen 😉
Und ja, das fällt, wenn auch rüpelhaft, definitiv unter Meinungsfreiheit!
Ich fürchte, Sie verwechseln Meinungsfreiheit mit untergriffigen Unterstellungen – siehe UA
In einem andere eXXpress-Artikel ist zu lesen, dass ein Asylwerber einen Caritas-Mitarbeiter mit dem Anzünden bedroht hat.
Wirds ein Freispruch werden…es ist wohl anzunehmen.
Der kann den Hals wohl nicht vollkriegen mit Geld! Der Blümel sollte sich schämen!
Genau! Und der Schlingel Blümel hat dem armen Wolfgang P. nicht einmal die Wahl gelassen zwischen teurer Klage oder kostenloser öffentlicher Demütigung, so wie das der Falterklenk bereits mit einem Pöbler praktiziert hat.
Es ist aber ohnehin anzunehmen, dass die woke Austro-Twitteria eine Geldsammlung für den geschundenen Wolfgang P. initiieren wird.
arabi – Ihrer Aufmerksamkeit dürfte wohl entgangen sein, dass Herr Blümel das Geld vom letzten, gewonnenen Prozess (Euro 2.000,–) an das Hilfswerk Wien gespendet hatte und deshalb ist Ihre Behauptung eine böswillige Unterstellung, welche jeder Grundlage entbehrt!
Ja wo gibt’s denn sowas das Linke verurteilt werden?
@Lobau: Ja, und – wenn ich das richtig verstanden habe – geht es hier um eine Strafe und nicht um Geld, das Blümel bekommt.