Das war es wohl mit “Sancto subito”, der von vielen geforderten schnellen Heiligsprechung des zu Silvester verstorbenen Benedikt XVI. (†95). Der frühere Papst ist durch einen jetzt aufgetauchten Brief posthum schwer in die Kritik geraten. Das Schreiben wird als letzter Beweis dafür gewertet, dass der ehemalige Kardinal Joseph Ratzinger einen Priester weiter amtieren ließ, der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern abgeurteilt worden war. Benedikt selbst hatte dies stets bestritten.

Es geht um ein Schreiben der Erzdiözese München und Freising an Ratzinger in Rom, als dieser Chef der Glaubenskongregation war. Darin bittet die Diözese den Kardinal um die Erlaubnis für eine Sonderregel. Einem Priester aus dem Bistum möge gestattet werden, die Heilige Messe künftig mit Traubensaft statt mit Wein feiern zu dürfen.

Ratzinger wurde über die Verbrechen des Pfarrers schriftlich aufgeklärt

Solch eine Sonderregel musste durch Rom nicht nur genehmigt werden. Sie musste vor allem von der Antragstellerin handfest begründet werden. Und das haben die Münchner getan. Sie teilten Ratzinger schriftlich mit, dass sich besagter Priester im Rausch an Kindern vergangen hatte und deshalb gerichtlich belangt worden war. Die Verfasser führten explizit die Paragrafen 174, 176 und 184 des deutschen Strafgesetzbuches auf: sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexueller Missbrauch von Kindern, Verbreitung pornografischer Inhalte.

Der pädophile Geistliche wurde erneut rückfällig

Kardinal Ratzinger unterschrieb den Brief persönlich und erteilte dem pädophilen Priester damit die Erlaubnis, die Heilige Messe künftig mit Traubensaft feiern zu dürfen. Der Geistliche wurde in eine andere Pfarre verurteilt – und erneut rückfällig.

Justiz prüft Rechtsnachfolge des verstorbenen Papstes

In diesem Zusammenhang läuft ein Prozess am Landgericht Traunstein. Ein Opfer des Priesters klagt dort die Diözese München und Freising und auch den früheren Papst zivilrechtlich auf Schadenersatz. Nach dem Tod von Papst Benedikt, der persönlich vor Gericht erscheinen wollte, ruht das Verfahren. Die Justiz prüft gerade, wer der Rechtsnachfolger von Joseph Ratzinger ist.