Die Razzia im Großbordell “Artemis” sorgte im April 2016 bundesweit für Aufwehen. Hunderte Polizisten stürmten das berühmte Etablissement, beschlagnahmten angebliches Beweismaterial. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte die Hausdurchsuchung beantragt und öffentlich vollmundig verkündet, dass die “Artemis”-Betreiber Geschäfte mit der organisierten Kriminalität machten.

Doch die Ermittlungen erwiesen sich als Sturm im Wasserglas. Nach Monaten legten die Ermittler eine Klageschrift vor, die vom zuständigen Kammergericht Berlin zerlegt wurde. Die Richter ließen die mangelhafte Anklageschrift nicht zu, folglich kam es nie zu einem Prozess, geschweige denn zu einem Urteil gegen die Berliner Bordell-Könige.

Die beiden Rotlicht-Größen schlugen zurück, weil sie ihren guten Ruf als beschädigt ansahen und klagten ihrerseits das Land Berlin. Mit Erfolg: Ihnen wurde Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro zugesprochen.