Heute möchte wohl keiner in seiner Haut stecken. Nachdem Boris Becker (54) am 8. April im Strafprozess am Southwark Crown Court in London von den Geschworenen in vier von 24 Anklagepunkten schuldig gesprochen worden ist (eXXpress berichtete), verkündet Richterin Deborah Taylor heute das Strafmaß. Der schwerwiegendste Anklagepunkt ist jener, der ihn der Geldwäsche beschuldigt. Dabei soll er verbotener Weise Gelder von Konten entfernt haben.

Zweieinhalb Jahre Haft

In seiner Wahlheimat London musste Boris Becker heute noch einmal vor Gericht. Nachdem sich die Staatsanwaltschaft beraten hat, wurde das Urteil verkündet. Beckers Anwalt Laidlaw sagt am Ende seines Plädoyers: “Ich bleibe bei meiner Meinung, er war in einer verzweifelten Finanzlage. Er wählte selber aus, wen er wann bezahlte. Das ist kriminell. Aber es wurde nicht vorsätzlich aus Gemeinheit getan.“ Dennoch muss der Ex-Tennisprofi zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Abschied viel vor allem seinem jüngsten Sohn Amadeus (12) schwer. Die Haftstrafe könnte er im Wandsworth-Gefängnis im Südlondoner Stadtbezirk London Borough of Wandsworth absitzen. Dieses Gefängnis ist für seine Wärter berüchtigt. (eXXpress berichtete). In dem Gefängnis haben auch schon andere Prominente ihre Haftstrafen abgesessen. 

Richterin knallhart

Bei ihren abschließenden Worten sagte Taylor: „Boris hat einen schlechten Charakter.“ Sie hält ihn für schuldig und war bei ihrer abschließenden – außergewöhnlich langen – Rede sichtlich genervt. Beim Urteil ließ sie den Angeklagten Becker, der in einem Glaskasten sitzen musste, lange zappeln. Erst nach einer 20-minütigen Gedenkpause hat sie sich auf ein Urteil festgelegt. Gegen dieses kann Becker aber Berufung einlegen. Nach seinem Urteil dürfte er direkt abgeführt worden sein.