Durch die bereits erfolgte Kontrolltätigkeit der COFAG seien im Zusammenspiel mit der Finanzverwaltung dem Steuerzahler bisher über 300 Mio. Euro an reduzierten Auszahlungsbeträgen eingespart worden. Zudem evaluiere seit Ende 2021 die Finanzverwaltung im Rahmen von Außenprüfungen die Richtigkeit bezogener COVID-Hilfen nach dem COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz. Das Finanzamt für Großbetriebe prüfe in den kommenden Wochen und Monaten verstärkt die ausbezahlten Wirtschaftshilfen.

Das Finanzministerium appelliert daher an alle Unternehmerinnen und Unternehmer, zu hoch bezogene Hilfen rechtzeitig und freiwillig zurückzubezahlen und zu melden. Das unrechtmäßige Beziehen von Corona-Hilfen würde “konsequent geahndet”.

Alle Hilfen öffentlich einsehbar

Das Finanzministerium verwies außerdem auf seine Transparenzdatenbank zu Corona-Hilfen, die seit gestern, Donnerstag, online ist. Alle Hilfen über 10.000 Euro, die von der COFAG abgewickelt wurden, seien dort öffentlich einsehbar. In diesem Zusammenhang werde 2023 auch ein Schwerpunkt auf Corona-Förderungen bei Finanzkontrollen gelegt.