Der Vater des Opfers alarmierte die Polizei. Die Tatverdächtigen konnten zu späterer Zeit angehalten werden. Die Mädchen zeigten sich in ihren Befragungen geständig und wurden ihren Erziehungsberechtigten übergeben. Auf Grund der unmündigen Minderjährigkeit der Tatverdächtigen waren Festnahmen aus rechtlicher Sicht nicht zulässig. Das geraubte Fahrrad konnte an den Buben retourniert werden.