Bundesverfassungsgericht erklärt Ampel-Wahlrecht teils für verfassungswidrig
Ampel-Klatsche vor Deutschlands höchstem Gericht! Schon am Montagabend, einen Tag vor der heutigen offiziellen Verkündung, verbreitete sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ampel-Wahlrechtsreform im Internet. Das Urteil korrigiert das neue Bundestagswahlrecht und erklärt es teilweise für unvereinbar mit dem Grundgesetz.
Im Mittelpunkt steht die Grundmandatsklausel, die bei der letzten Wahlrechtsreform gestrichen wurde. Diese Klausel ermöglicht es einer Partei, an der Sitzverteilung im Bundestag teilzunehmen, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewinnt, auch wenn sie die Fünfprozenthürde nicht erreicht. Die Ampelkoalition hatte diese Klausel im letzten Jahr abgeschafft, was vor allem bei der Union für Empörung sorgte. Ohne die Klausel hätte die CSU, deren Zweitstimmenanteil knapp über fünf Prozent lag, möglicherweise keinen Sitz mehr im Bundestag erhalten.
CSU, Linke und Freie Wähler hatten geklagt
Die Verfassungsrichter entschieden nun, dass die Streichung der Grundmandatsklausel verfassungswidrig ist. Bis zu einer Neuregelung soll sie weiterhin gelten. Gegen die Reform der Ampelkoalition hatten die CSU, die Linke und die Freien Wähler geklagt. Das Urteil, das ursprünglich am Dienstagmorgen verkündet werden sollte, war bereits am späten Montagabend auf der Website des Bundesverfassungsgerichts als PDF zugänglich. Die Datei wurde inzwischen deaktiviert.
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