In einer aktuellen Bewertung schreibt die Heinrich-Böll-Stiftung, dass die Entscheidungen über die Gewährung und Verlängerung der Promotionsförderung „auch in der Rückschau nicht zu beanstanden“ seien. Diese Bewertung liegt der deutschen Presse-Agentur vor. Die Stiftung hat zuvor die Umstände der Förderung geprüft.

Anfang Juli hatten noch der “Tagesspiel” und die “Bild” über besagte Förderungen berichtet. Es stellte sich die Frage, ob Baerbocks Förderung gegen Richtlinien verstoßen haben. Die grüne Spitzenkandidatin war zum damaligen Zeitpunkt schon politisch aktiv. Allerdings dürfen sich Stipendiaten nur in geringem Umfang anderweitig engagieren.

Baerboeck erhielt 1150 Euro pro Monat zwischen 2009 und 2012

Baerbock erhielt die Förderungen in den Jahren 2009 – 2012. Ab April 2009 erhielt die 40-jährige Politikerin zunächst »ideelle Förderung«, was zum Beispiel Betreuung umfasst. Von Oktober 2009, als sie hre Vollzeitstelle als Referentin für Außen- und Sicherheitspolitik im Bundestag aufgegeben hat, erhielt Baerbock bis Ende 2012 auch Geld. Hierbei handelte es sich um ein Stipendium in der Höhe von 1050 Euro sowie eine Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Ein Familienzuschlag sowie 155 Euro sowie eine Kinderbetreuungspauschale von noch einmal 155 Euro kamen von März 2012 – Dezember 2012 hinzu.

Danach endete die Förderung und Baerbock verfolgte die Promotion nicht weiter. Die deutsche Grünenchefin schloss ihre Doktorabeit nicht ab.

Stiftung prüfte auch geringfügige Nebenbeschäftigungen Baerbocks

Baerbock arbeitete ab 2009 zunächst ehrenamtlich als Brandenburger Grünenvorsitzende. Das Studienwerk wurde von ihr Anfang 2011 darüber informiert, dass sie zum 1. Januar einen Arbeitsvertrag mit dem Landesverband der Partei über ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis für die Dauer ihrer Tätigkeit als Landesvorsitzende abgeschlossen hat. Eine Arbeitszeit von maximal 20 Stunden pro Monat war hierfür vorgesehen.

Nach eigenen Angaben hat die Stiftung auch untersucht, ob ob Baerbocks Förderung »aufgrund der umfangreichen ehrenamtlichen Tätigkeit« für den Landesverband ausgeschlossen gewesen wäre. Auch in diesem Punkt wurde die Kanzlerkandidatin entlastet. Baerbock habe schriftlich bestätigt, dass in den Jahren 2009 bis 2012 ihre »Konzentration während der üblichen Arbeitszeit überwiegend und hauptsächlich« ihrem Promotionsprojekt gegolten habe. Neben ihrer Promotion hat sie bis 2013 ehrenamtlich für den Landesverband gearbeitet, erklärte Baerbock.