Die Impfpflicht ist mit dem heutigen Samstag in Kraft getreten – der Start verläuft jedoch chaotisch. Der Grund dafür ist vor allem das Elektronische Gesundheitsportal ELGA. In dem Portal sollen unter anderem jene Personen erfasst werden, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können – das Portal ist jedoch noch nicht fertig. Der Start könnte sich dabei sogar bis April ziehen – doch was heißt das jetzt für mich genau?

Eine Ausnahme-Bescheinigung kann ohne das ELGA-Portal weder vom Arzt noch vom Amt ausgestellt werden. Ungeimpfte können sich deshalb aktuell nicht von der Impfplicht befreien lassen und somit auch keine Bescheinigung bei etwaigen Kontrollen vorzeigen. Strafen bei einem Verstoß gegen die Impfpflicht werden damit ebenso erst mit dem Start der ELGA möglich sein.

Strafen bis zu 3600 Euro

Die Impfpflicht gilt für alle Personen mit Wohnsitz in Österreich ab 18 Jahren. Ausnahmen sind für Schwangere und jene vorgesehen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sowie – bedingt – auch für Genesene. Bei Nicht-Befolgung werden im sogenannten “vereinfachten Verfahren” bis zu 600 Euro fällig, im “ordentlichen Verfahren” bis zu 3.600 Euro. In der ersten Phase nach Inkrafttreten wird bis Mitte März aber noch nicht gestraft.