Erst am 5. März wurde der “Freedom Day” verkündet. Seitdem steigen die Zahlen rasant an. Täglich werden Rekorde bei den Neuinfektionen verzeichnet. Das hat Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) dazu veranlasst, wieder neue Maßnahmen zu setzen. Laut Prognoserechnungen ist in den nächsten zwei Wochen keine Entspannung in Sicht. Nun steht fest: Die FFP2-Masken in den Innenräumen feiern ein Comeback. Wie Johannes Rauch angekündigt hat, wird bis Mittwoch eine entsprechende Verordnung fertig sein.

Doch welche Regeln treten nun wirklich in Kraft? Fest steht, dass ab Mittwoch in Innenräumen wieder eine FFP2-Maske getragen werden muss. Wer also im Handel einkaufen gehen möchte, muss die Maske tragen. Die Maskenpflicht gilt auch auf der Tanzfläche für Discos. Laut oe24.at führt das Ressort von Gesundheitsminister Johannes Rauch mehr als 70 Verfahren gegen Maßnahmengegner.

Auch infiziertes Gesundheitspersonal darf arbeiten

Aufgrund der derzeit gültigen Quarantäne-Verordnung arbeitet das Landeskrankenhaus Baden-Mödling nur noch im Notbetrieb. Nur noch die dringendsten Eingriffe finden statt. Viele Patienten werden aufgrund von massiven Personalproblemen vorzeitig entlassen. Der Krankenhausbetrieb kann laut Johannes Rauch derzeit nur “mit Mühe” aufrecht erhalten werden, da viele Ärzte und Pfleger mit dem Coronavirus infiziert sind. Nun steht fest, dass die Quarantäne für Spitalsmitarbeiter verkürzt wird. Ab Mittwoch darf demnach auch infiziertes Gesundheitspersonal mit Maske arbeiten. Diese Regelung gilt auch für Alten-und Pflegeheime.

Doch genau dieser Punkt sorgte auch für Kritik. Für Peter Hacker (SPÖ) steht fest, dass es infizierte Spitals-Mitarbeiter in Wien “sicher nicht geben wird.” Das betonte der Wiener Gesundheitsstadtrat im Interview mit Puls24. “Ich kann mir das überhaupt nicht vorstellen”, sagt der SPÖ-Politiker. Für ihn sei das “verantwortungslos”.

Kontaktpersonen müssen nicht mehr in Quarantäne

Gute Nachrichten für Kontaktpersonen: Ab 1. April müssen diese nämlich nicht mehr in Quarantäne. Allerdings gilt für Kontaktpersonen “Verkehrsbeschränkungen.” Sie dürfen zwar arbeiten und einkaufen gehen. Doch auf Partys oder Events dürfen sie nicht. Allerdings steht noch nicht fest, wie genau kontrolliert wird. Darüber hinaus sind ab 1. April nur noch zehn Gratistests pro Monat möglich (fünf PCR sowie fünf Antigentests). Für den sechsten PCR-Test wird man zur Kasse gebeten.