Deutliche Kritik übt der Rechnungshof an der Zahlenvielfalt zu Covid-Indikatoren, mit denen die Öffentlichkeit versorgt wurde. Gesundheitsministerium, Innenministerium und die Länder veröffentlichten auf ihren Dashboards oder Websites täglich “in unterschiedlichen Formaten zu unterschiedlichen Zeitpunkten Daten mit unterschiedlichen Auswertungszeitpunkten und unterschiedlichem Detailgrad, die sich mitunter auch in ihrer Definition unterschieden”, schreiben die Kontrolleure. Das habe das Vertrauen der Bevölkerung in die Behörden und die Richtigkeit der Daten beeinträchtigt und infolgedessen auch der Akzeptanz der Pandemiemaßnahmen geschadet.

Es haben sowohl im Krankenanstaltenrecht als auch im Allgemeinen Sozialversicherungsrecht im Wesentlichen geeignete Regelungen für den Krisen- und Katastrophenfall gefehlt. Auch die Gesundheitsplanung enthielt keine Vorkehrungen. “Es war zur Beginn der Pandemie unklar, wer für Maßnahmen zur Anpassung des Gesundheitssystems im Pandemiefall zuständig war.”

Zu wenig Personal im Contact-Tracing

Der Rechnungshof hält zudem fest, dass man es im Sommer 2020 verabsäumt habe, das Contact-Tracing mit ausreichend Personal auszustatten, um die Infektionsketten auch bei hohen Ansteckungszahlen durchbrechen zu können.

Kritik üben die Prüfer weiters an den fehlenden Erhebungen zu Folgeschäden aufgrund aufgeschobener Operationen und reduzierter Arztkontakte. “Kritisch zu beurteilen war auch, dass kein Konzept für eine begleitende Erforschung von Langzeitfolgen durch eine Covid-19-Erkrankung, Folgeschäden durch eingeschränkte Leistungen während der Covid-19-Pandemie oder für einen veränderten Bedarf der Bevölkerung, etwa aufgrund verschobener Operationen, bestand.”

Das Epidemiologische Meldesystem (EMS), ein elektronisches Register zur Eintragung von Infektionskrankheiten, war bereits seit 2009 etabliert und taugte grundsätzlich auch zur Einmeldung von Ansteckungsfällen. Das Gesundheitsministerium habe es allerdings nicht geschafft, die Funktionen des EMS für eine kontinuierliche Überwachung der Covid-Fälle weiterzuentwickeln, befindet der Rechnungshof. So gelinge es nicht, im EMS zu erfassen, wie sich der gesundheitliche Zustand eines Infizierten samt etwaiger Hospitalisierung und Genesung im Zeitverlauf entfaltet, zumal keine Schnittstellen zu den IT-Systemen der Krankenanstalten bestehen. “Die Anwendung des EMS auf die Covid-19-Pandemie bleib in einigen Punkten unklar, insbesondere hinsichtlich des Monitorings der Absonderungsmaßnahmen und der Krankheitsverläufe.”

Einheitliche Datenerhebung gefordert

“Die Länder setzten das bundesweit einheitliche Epidemiegesetz durch unterschiedliche Arbeitsabläufe und IT-Instrumente um”, so der RH weiter. Die Länder legten teilweise die Vorgaben aus dem Gesundheitsministeriums unterschiedlich aus. “Das erschwerte die Interpretation der resultierenden Daten.”

Der Rechnungshof empfiehlt die Weiterentwicklung des EMS insbesondere in Hinblick auf die Dokumentation von Krankheitsverläufen und das Monitoring von Absonderungsmaßnahmen und die Verpflichtung zur Eintragung. Zudem sollen Länder und Bund ihre Datenerhebungen vereinheitlichen und synchronisieren. Weiteres sollen Vorgaben für die Bevorratung von Schutzausrüstung und medizinischen Geräten geschaffen werden. (APA)