Abstands-Regeln: Statt zwei Meter Abstand gilt wieder nur ein Meter

Sperrstunde: Die Sperrstunde wird von bisher 22 Uhr auf Mitternacht verlegt

Zutritt: Im Handel und in Freizeitbetrieben dürfen mehr Kunden eingelassen werden. Kulturveranstaltungen können zu 75 Prozent ausgelastet werden (statt bisher 50).

Maskenpflicht: Die Maskenpflicht im Freien entfällt.

Gastronomie: In der Gastronomie sind ab Donnerstag indoor maximal acht Erwachsene, draußen 16 Erwachsene (plus betreuungspflichtige Kinder) pro Tisch erlaubt; bisher galten vier bzw. zehn Personen als Grenze. Lediglich Betreiber bzw. Kellner müssen auch im Freien weiter Maske tragen, ansonsten fällt die Maskenpflicht draußen überall.

Treffen mit Freunden: Bei Zusammenkünften von bis zu acht Personen ist auch drinnen keine Maske vorgeschrieben, die Abstandsregel gilt bis zu dieser Personenanzahl ebenfalls nicht.

3-G-Nachweis: Der 3-G-Nachweis ist weiterhin fast überall für den Eintritt nötig, nicht aber in Museen, im Handel und bei der Nutzung von Dienstleistungen (abgesehen von körpernahen).

Reisebestimmungen: Bei der Einreise aus den meisten EU-Staaten nach Österreich ist für Personen mit einem 3-G-Nachweis das Ausfüllen einer “Pre-Travel-Clearance” (elektronischen Registrierung) nicht mehr notwendig. Busreisen sind unter den 3-G-Regeln wieder ohne weitere Einschränkungen möglich.