“Wann wird alles wieder normal?” Die Frage aller Fragen, die seit März 2020 die ganze Welt beschäftigt, hat die Bundesregierung am Freitag für Österreich zumindest in Teilen beantwortet. Wie berichtet fallen schon bald eine Hürden auf dem Weg zurück in die Normalität, ab 10. Juni wird vieles “lockerer”. Das Versprechen eines “normalen Sommers” liegt in greifbarer Nähe, sogar Hochzeiten sollen wieder möglich werden – aber eine der für viele Österreicher mühsamsten Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus bleibt: Die (FFP2-Maske). Oder etwa doch nicht?

Rufe nach Aufhebung der FFP2-Maskenpflicht werden immer lauter

Seit dem 25. Jänner wurde die Maskenpflicht in Österreich vom Tragen eines simplen, nicht-medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (sei dies die hellblaue MNS-Maske, selbstgemachte Stoffmasken oder ein um die Mund-Nasen-Partir gewickelter Schal) auf eine zwingende Tragepflicht von sichereren FFP2-Masken hochgestuft. An dieser Regelung hat sich in den vergangenen Monaten nicht viel geändert – mancherorts wurde das Tragen von FFP2-Masken zusätzlich auch im Freien zur Pflicht, aber grundsätzlich galt und gilt nach wie vor: Sobald wir das Haus verlassen und uns an Orten aufhalten, in denen wir uns in der Nähe von Menschen befinden, muss FFP2-Maske getragen werden.

Der Nachteil von FFP2-Masken ist allerdings, dass sie für viele Menschen eine Belastung darstellen, da sie das Atmen erschweren – das ist auch der Grund, warum Kleinkinder keine FFP2-Masken tragen dürfen (Erstickungsgefahr!). Aber auch erwachsenen, gesunden Menschen sind die FFP2-Masken mittlerweile Leid. Insbesondere wenn die FFP2-Maske über Stunden hinweg getragen werden muss (wie beispielsweise am Arbeitsplatz), wirkt sich das auch auf die Leistungsfähigkeit aus. Grund genug, dass sich vor kurzem auch die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) sich für eine Lockerung dieser Regelung an die Arbeitgeber gewandt hat: In dem Appell argumentiert die GPA, dass ein Mundnasenschutz für die Mitarbeiter im Handel ausreichend sei und auf die FFP2-Maske verzichtet werden könne. Dies ist gesetzlich schon seit Monaten zulässig, viele Unternehmen haben jedoch strengere Regelungen vereinbart. Nachdem sich in den vergangenen Wochen eine sehr positive epidemiologische Entwicklung abgezeichnet hat, sei der Zeitpunkt für entsprechende Lockerungen nun gekommen und eine FFP2 Maske nicht mehr notwendig und das Tragen eines MNS-Schutzes  mehr als ausreichend, erklärte die für den Handel zuständige Gewerkschaftssekretärin Anita Palkovich schon vor gut einer Woche.

Reicht ein MNS-Schutz wirklich aus?

Auch Mitarbeitern der wieder eröffneten Gastronomie – insbesondere das Personal im Service, also Kellnerinnen und Kellner –, die durch die ständige körperliche Aktivität am Arbeitsplatz zusätzlich atemtechnisch gefordert sind, wurde in Aussicht gestellt, dass für sie die FFP2-Masken fallen sollen (der eXXpress berichtete). Lokale, Restaurants, Bars und Hotels haben nun seit über 10 Tagen wieder geöffnet, und das Infektionsgeschehen ist weiterhin am absteigenden Ast – das könnte doch den Weg zu einer allgemeinen Aufhebung der FFP2-Maskenpflicht ebnen? Oder wäre das unverantwortlich?

Der eXXpress wollte es genau wissen und fragte direkt beim Gesundheitsministerium an. Auf unsere Frage, wie es zur Entscheidung für die teilweise Aufhebung der FFP2-Maskenpflicht kam und ob das Tragen von einfachem MNS-Schutz nun nicht schon ausreicht, bekamen wir folgende Antwort: “Die generelle Pflicht zum Tragen von FFP2 Masken in gewissen Bereichen ist vor dem Hintergrund der entsprechenden epidemiologischen Situation und dem damit zusammenhängenden Fallgeschehen zu sehen. Zur Eindämmung des Fallgeschehen muss eine Übertragung von SARS-CoV-2 Virus so gut als möglich verhindert werden; dies geschieht unter anderem durch sogenannte nicht-pharmazeutische Maßnahmen wie zum Beispiel das Tragen von FFP2 Masken, Abstandsregeln etc. Da wir derzeit ein stark vermindertes Fallgeschehen mit einem weiterhin sinkenden Trend der Infektionshäufigkeit beobachten, wird über Lockerungen der Maßnahmen nachgedacht. Im Besonderen könnte die Wirksamkeit von einem einfachen Mund-Nasen-Schutz in einem Setting mit reduzierter epidemiologischer Gefahr ausreichend sein, da nichtmedizinische Masken (= Mund-Nasen-Schutz) die Umgebung vor Tröpfchen des Trägers schützen und vorwiegend dem Fremdschutz dienen. Es besteht auch ein gewisser Eigenschutz des Trägers, dessen Ausmaß allerdings von der Art des Materials abhängig ist. Unter welchen Voraussetzungen (indoor, Anzahl der Personen etc.) und zu welchem Zeitpunkt eine Lockerung der FFP2 Maskenpflicht empfohlen werden kann, ist derzeit Gegenstand von Beratungen in den relevanten Gremien.”

So ist die Lage wirklich

Trotzdem sehen die Öffnungen am 10. Juni explizit nur den allgemeinen Wegfall der Maskenpflicht für den Outdoor-Bereich vor. Ein Blick auf den Informationsbereich zu den geltenden Corona-Sicherheitsmaßnahmen auf der Seite des Gesundheitsministeriums zeigt zudem ebenfalls keine Veränderung: Hier werden die unterschiedlichen Maskentypen aufgelistet und die FFP2-Maske mit wenigen Ausnahmen (wie gesundheitlicher Befreiung, bei Kleinkindern sowiebei zusätzlichen Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz) als aktuell allgemein Vorschrift im Großteil der öffentlichen Bereiche genannt. Das letzte Update wurde hier am 6. April 2021 vorgenommen.

Wer also auf eine komplette Befreiung der Maskenpflicht hofft, der muss sich noch gedulden – zuletzt hatte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein prophezeit, dass uns die Masken wohl noch bis in den Winter begleiten wird.